Umfrage zum Thema Privatsphäre /Anzeige

Wenn der Täter Akteneinsicht nimmt, sieht er deinen Namen, Geb. Datum und eventuell auch deine Wohnanschrift.

Spätestens bei Gericht erfährt er diese.

Trotzdem:

Bei Sexuelle Belästigung gibt es keine Option. Zeig denn Täter an, ansonsten macht er es immer und immer wieder

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Die gehen zu 100% zu

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Nur wenn die Person volljährig ist

Ich würde sagen, wenn die Person volljährig ist, und durch Psychische Krankheiten schon mehrfach Suizid begehen wollte, bzw. Suizidversuche getätigt hat.

Sollte aber dennoch von einen Psychater abgeklärt werden.

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