Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten :)

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ERGÄNZUNG: Im Konzept soll es darum gehen ob rein von der Auftragsvergabe, Geschäftsform und Ausführung (ohne persönliche Verpflichtung) bei wem Scheinselbständigkeit vorliegen könnte und wer für wen Lohnsteuer/RV und SV rückwirkend zahlen müsste. LG

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B und D können doch als Gbr nicht Scheinselbständig sein oder?Soweit ich weis sind Personengesellschaften und Kaptialgesellschaften nicht scheinselbständig.

Arbeitsmittel werden von Firma A gestellt. Weisungsbefugt ist ein Angestellter der Firma A. Nein persönlich nicht, sondern es wird nur der Auftrag mit der jeweiligen Personenanzahl vergeben.

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