Stromumklemmen, wer muss die Kosten tragen?
Hallo,
benötige bitte Hilfe. Meine Mama hatte bis letzten Donnerstag über ihre Hausverwaltung einen Pachtgarten. Dieser war direkt neben dem Wohnhaus in dem meine Mama eine Wohnung hat. Der Vorpächter hatte seiner Zeit in der dazugehörigen Laube ein elektrisches kleines Rolltor (wie eine Art Türjalousie) eingebaut. Bei damaligen Pächterwechsel auf meine Mama, wurde der Strom an den Stromzähler meiner Mama umgeklemmt. Jetzt hat Sie den Garten abgegeben. Bei Übergabe des Gartens, im Beisein des neuen Pächters (Nachpächter von meiner Mama), sowie eines Mitarbeiter der jetzigen Hausverwaltung, teilten wir mit, dass der Strom umgeklemmt werden muss.
Heute hat meine Mama das Übergabeprotokoll erhalten. Jetzt steht dort unter dem Punkt Mängelbeseitigung durch Übergebenden: Strom umklemmen.
Ist hier nicht der Verpächter in der Bringschuld dem neuen Pächter gegenüber? Bzw. muss der neue Pächter hier die Kosten tragen.
Ganz lieben Dank für eure Hilfe