Du solltet bis 04.2012 Anspruch auf Kankengeld haben. Ausschlaggebend dafür ist die Grunderkrankung. D.h. in Deinem Fall in 11.2010 Diagnose Krebs. Sollte man Dich während der Anschlussheilbehandlung zuzüglich auf Dein altes Leiden behandelt haben, ändert das nichts an der eigentlichen AHB, die, ich denke dann wohl auf Deine Krebserkrankung zurück zu führen ist ändern. Nur Frage ich mich wrum Du dann erst ab dem 31.01.2012 kein Krankengeld mehr bekommen solltest. Eigentlich wäre dann schon im Juli S chluss gewesen. Gib doch bitte mal genaue Daten der Diagnosen und Behandlungsgründe an.
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Frage 1. Handelt es sich um ein gewerbliches Leasing? Frage 2. Warum sollte eine Anzahlung vor Fahreugübernahme geleistet werden? Frage 3. Um welchen Hersteller handelt es sich hier?