Die frage ist, kann keine Mutter das Kindergeld für den Zeitraum der Ausbildung rückwirkend beantragen. Sprich August 2010 bis jetzt. Auch wenn ich jetzt keinen Anspruch auf Zahlung bis Ende der Ausbildung mehr habe da über 25 und kein Wehr oder Ersatz Dienst.
Es geht nur um den Zeitraum von Ausbildungsbeginn bis zum 25 Lebensjahr