Die frage ist, kann keine Mutter das Kindergeld für den Zeitraum der Ausbildung rückwirkend beantragen. Sprich August 2010 bis jetzt. Auch wenn ich jetzt keinen Anspruch auf Zahlung bis Ende der Ausbildung mehr habe da über 25 und kein Wehr oder Ersatz Dienst.

Es geht nur um den Zeitraum von Ausbildungsbeginn bis zum 25 Lebensjahr

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Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass sie noch Schülerin ist.

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und genau dort liegt das problem was wir alle nicht verstehen, bisher kamen keine Mahnungen, keine vorankündigungen, garnichts. Mitte des Jahres wohnte sie noch bei den Pflegeeltern, ist dann zu mir gezogen, und nun haben wir ganz urplötzlich dieses Schreiben bekommen.

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