Huhu,

wenn du innerhalb der letzten 24 Monate vor Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Lg

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 Erstmal zwei Fragen : Von wann bis wann hast du jetzt genau gearbeitet, wie alt bist du ?

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Die Auskunft der Agentur ist - ohne es im Detail zu erklären - völlig richtig.  Das sagt dir ein Mitarbeiter 😉

Lg

 

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Lass dich in solchen Fragen immer von deinem Zahnarzt beraten. Er kann deine Zähne am besten beurteilen und dir entsprechend auch raten, was sinnvoll ist. Toll ist das Bleichen für die Zähne nicht. Den einen schadet es mehr, anderen weniger. Kommt immer drauf an, wie deine Zähne beschaffen sind. Es bringt definitiv nichts, hellere Zähne zu haben, dafür aber gefühlt alle zwei Monate Karies behandeln zu lassen, weil der Zahnschmelz kaputt ist.

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