Erneuerung der Dusche vom Vermieter?!
Hallo ihr lieben.
Ich wohne mit meinem Mann und mit meiner Tochter in einer Mietwohnung. Schon seid genau 15 jahren. Ich habe mal etwas da von gehört , dass alle 10 jahre die Dusche bzw. das Badezimmer erneuert werden muss , soweit Komplikationen oder ähnliches vorliegen. Beim Enzug , durften ich & mein Mann Fußböden , Toilette , Dusche , Fliesen und vieles mehr auswählen , was uns der Vermieter alles zahlte , da die Wohnung in einem sehr schlechtem Zustand war. Wir entschieden uns für eine Duschwanne , die etwas größer ist , als eine normale Dusche. Und an der Decke wurden Halterungen für einen Vorhang befestigt. Nun sind wir alle langsam diese Wanna leid und möchten uns eine normale Dusche kaufen. Aber da wir diese Wanne schon 15 Jahre haben , können wir von unserem Vermieter die anfallenden Kosten für den Abriss der Wanne und die Halterung beanspruchen ? Oder muss er das evtl. auch bezahlen ?
LG marion