Die Pflegestufe 2 kann in Anspruch genommen werden, wenn wenigstens drei Mal am Tag und zu unterschiedlichen Zeiten Unterstützung bei der Grundpflege notwendig ist sowie mehrmals wöchentlich Hilfe in der Hauswirtschaft. Bei Pflegestufe II liegt der wöchentliche Zeitaufwand für diese Unterstützung pro Tag durchschnittlich wenigstens bei drei Stunden, der Bereich der Grundpflege muss hierbei mindestens zwei Stunden täglich ausmachen. In die Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit) fallen alle Personen, die bei der Grundpflege, also in den Teilbereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität, rund um die Uhr Hilfe benötigen und ebenfalls mehrmals wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflege muss am Tag durchschnittlich mindestens fünf Stunden in Anspruch nehmen, vier Stunden müssen dabei der Grundpflege zugerechnet werden können. Also es gibt Unterschiede und auch der Pflegesatz ist höher.

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