AN ALLE ANTWORTER:

Ich habe in der Frage leider zweimal einen entscheidenden Fehler drin!

Mein Vater ist der VERmieter, die Frau seine Mieterin! Zufällig hat mein Vater den Defekt bemerkt, der vorher nicht an ihn herangetragen wurde. Die Mieterin hat ihm gesagt dass sie den Defekt dem Hausverwalter gemeldet habe. Dieser hat nichts unternommen. Er wiederum bestreitet es natürlich.

Jetzt sitzt mein Vater auf knapp 3000 Euro Kosten. Auf Ca. 2000 Euro beliefen sich die Wasserkosten. @Albatros: Ja die Kosten sind wirklich kaum vorstellbar aber wahr. Wir haben die Wasserabrechnung für das Jahr 2009 vorliegen. Die Frau verbrauchte durch den Defekt so viel Wasser wie der Rest des Hauses zusammen (ca. 12 Parteien)!

Dazu kommt der Anwalt der überhaupt nichts unternommen hat. Ihr könnt euch vorstellen wie einem bei so viel gefühltem Unrecht und diesen enorm hohen Kosten der Hals anschwillt!

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Danke erstmal für die sehr schnellen Antworten!

MojitoTom hat natürlich Recht. Ich hab mich verschrieben:

"So wie ich das lese, ist er Vermieter und hat bei seiner Mieterin einen Mangel festgestellt (durch Zufall)."

Der Mangel wurde nicht behoben und auch nicht an meinen Vater weitergegeben. Wäre mein Vater nicht zufällig vor Ort gewesen wäre das Wasser wohl noch bis Jahresende so weitergelaufen.

Mein Vater hatte schon unzählige Probleme mit dieser Wohnung, so dass er sich vor kurzem davon getrennt hat.

Es geht jetzt nur noch um diese Kosten für die er überhaupt nichts kann und die mittlerweile auf astronomische 3000 Euro angeschwillt sind (Anwalt, Gericht, Inkasso, Zinsen).

Der eigentliche Witz bei der Sache ist ja auch der Anwalt. Darf er dass überhaupt? Meinem Vater erst nach der Gerichtsverhandlung sagen dass diese stattgefunden hat!? Und selbst nicht mal vor Ort gewesen?

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