Solange du den screenshot nur zur eigennutzung verwendest darfst du das ;)

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Ja es ist eine straftat. Wenn der acc. Gelöscht ist kannst du keine anzeige mehr machen dann ists zu spät.. jemanden aus meiner schule ist das gleiche passiert und der hat anzeige gegen unbekannt gemacht. Leider wurde bis heite nicht rausgefunden wer das war

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samsung kopfhörer. endweder für S2 oder 3 (4keine ahnung) von der Qualität sind beide Kopfhörer meiner meinung nach gleich gut aber vom design her die s3 Kopfhörer wobei mir meine s2 Kopfhörer reichen :D

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