Antwort
Ja kann man. Durch freie Arbeit [gemeinnützige Arbeit] kann die Vollstreckung abgewendet werden, ober eben durch eine Zahlungserleichterung, die es offenbar schon gab. Musst halt mit dem Gericht sprechen - leistest du die Arbeit dann nicht musst du in haft.
Wenn man aber alles mögliche nicht nutzt, dann bleibt nur die Tagessätze in Tagen in Haft abzuitzen.