Antwort
Muss ein Opfer fürchten, dass seine "rechtlich geschützten Interessen" oder die eines anderen verletzt werden, darf es sich wehren. Dazu gehören:
das Leben
die körperliche Unversehrtheit
die sexuelle Selbstbestimmung
Eigentum
Wichtig ist, dass man sich nur dann verteidigt, wenn man auch gerade angegriffen wird.