Jedenfalls muss derjenige, der üble Nachrede führt, jemanden verleumdet oder zwischen Leuten Zwietracht sät, reuig zu Allah zurückkehren und Ihn um Vergebung bitten. Wenn er weiß, dass seine Worte diese Person erreicht haben, dann muss er zu ihr gehen und sie um Vergebung bitten. Und wenn sie davon nichts weiß, dann soll er es ihr nicht erzählen, sondern für sie um Vergebung bitten, Bittgebete sprechen und sie in dem Maße loben, in dem sie auch über sie üble Nachrede führte. Und wenn er auch weiß, dass es die Feindschaft verstärken würde, wenn er es ihr erzählt, dann soll er nur Bittgebete sprechen, sie vor anderen loben und für sie um Vergebung bitten.

Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer seinem Bruder, im Bezug auf seine Ehre, ein Unrecht zugefügt hat, so soll er ihn heute um Vergebung bitten, noch bevor es weder Dinar noch Dirham geben wird (am Tag der Auferstehung). Denn wenn er eine gute Tat hat, dann wird sie von ihm in dem Maße genommen, in dem er seinem Bruder Unrecht zugefügt hat. Und wenn er keine guten Taten hat, dann werden die Sünden seines Bruder genommen und ihm aufgebürdet.“ Überliefert von Al-Bukhary (2317).

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte:

„Wer einem Menschen Unrecht zufügt, indem er ihn verleumdet, über ihn üble Nachrede führt oder schmäht und hierauf reuig zu Allah zurückkehrt, so wird Allah seine Reue annehmen. Doch wenn der, dem Unrecht zugefügt wurde, davon weiß, so wird es ihm möglich sein sein Recht einzuholen. Und wenn er ihn verleumdet oder über ihn üble Nachrede führt und dieser davon nichts mitbekommen hat, so haben die Gelehrten diesbezüglich zwei Ansichten. Beide sind Überlieferungen von Ahmad. Die richtigere Ansicht ist, dass er ihm nicht erzählen sollte, dass er über ihn üble Nachrede führte. Es wurde auch gesagt, dass man in seiner Abwesenheit über ihn schön/gut reden soll, so wie man in seiner Abwesenheit schlecht über ihn geredet hat. So sagte auch Al-Hasan Al-Basri: „Die Sühne für die üble Nachrede ist, dass du für denjenigen, über den du üble Nachrede geführt hast, um Vergebung bittest.““

Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (3/291).

Ich hoffe, dass dir das etwas weiter hilft :)

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