Der Hinweis zur GSSK (Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)), dem Nachfolger zur Werkschutzfachkraft, ist gut. Wie schon erwähnt, ist dies eine Aufstiegsfortbildung und erfordert für die Prüfungszulassung bei der IHK den Nachweis der Tätigkeit in sicherheitsbezogenen Bereichen. Dies muss nicht im Sicherheitsdienst sein, folglich braucht man auch keine Sachkunde nach § 34a GewO!. In einigen Qualifizierungen ist die Sachkunde nach § 34a GewO auch enthalten (die vorgegebenen Lehrpläne des DIHK sind nämlich in Teilen deckungsgleich). Am besten lässt du dich von einer guten Sicherheitsschule beraten, die kennen sich auch bei der BFD-Förderung aus. Vielleicht probiertst du es mal bei der Kötter Schule in Essen oder der Sicherheitsakademie Berlin.
Antwort
Antwort
Die Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung, dem Nachfolger der Werkschutzfachkraft kann man doch auch nebenberuflich machen. Nur aus den Büchern lernen und dann zur Prüfung gehen ist wohl sehr riskant, zumal nicht nur auswendig gelernter Stoff abgefragt wird, sondern Fälle gelöst werden müssen. So ein Kurs kostet im Berliner Raum ca. 2000 Euro und teilweise kann man sich die Weiterbildung fördern lassen. Schau doch mal auf der Homepage der Sicherheitsakademie Berlin, die sollen ganz gut sein.