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Eine gute Zusammenfassung der Situation findet sich bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei#Rechtliche_Situation_in_Deutschland
Solange man keinen Betrug begeht (z.B. wenn man in einer Disco seine Bezahlkarte verliert, obwohl man eigentlich vorhatte beim Verlassen der Disco zu bezahlen) ist es nicht strafbar. Das heißt, dass die Staatanwaltschaft in dem Fall keine Strafanzeige stellt. Der Wirt (oder Discobesitzer) kann dich natürlich immernoch zivilrechtlich verklagen und sein Geld einfordern.