Wir haben über Kleinanzeigen ein Fahrrad für unseren Sohn gekauft.
Es waren mehrere Bilder eingestellt, die Gewährleistung wurde im Text nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Von diesem Fahrrad gibt es unterschiedliche Modelljahre (2017-2018, 2018-2020 und ab 2020).
Die ersten beiden Fotos zeigten das neueste Modell, die übrigen Fotos das älteste Modell. Ich kann mir nicht erklären, warum mir nicht aufgefallen war dass die anderen Fotos das alte Modell zeigen, allerdings sah man nur auf den ersten beiden Bildern das vom Hersteller auf seiner Homepage veröffentlichte Erkennungsmerkmal des neuen Modelljahres.
Mein Mann hat das Fahrrad abgeholt. Er selbst kannte sich nicht aus mit den modelljahren.
Habe den Verkäufer angeschrieben und erhalte keine Antwort mehr.
Wie ist hier die Rechtslage? Habe ich ein Anrecht auf Rückgabe?