Das hat der Verkäufer schriftlich aufgesetzt:
Hiermit versichern wir Familie XX, beim Kauf des Grundstücks die Einbauküche in einem seperaten Vertrag käuflich für einen Betrag von x Euro zu erwerben.
Also muss ich ihm das Geld überweisen?
Das hat der Verkäufer schriftlich aufgesetzt:
Hiermit versichern wir Familie XX, beim Kauf des Grundstücks die Einbauküche in einem seperaten Vertrag käuflich für einen Betrag von x Euro zu erwerben.
Also muss ich ihm das Geld überweisen?
x=12000-3p 600.000 Kf je Produkt 3000 Kv Welche Mengeneinheit wird zu welchem Preis angeboten?
Ist eine extra Aufgabe, bitte nicht verwechseln.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Ich habe mich telefonisch mit dem Berater von TECIS in Verbindung gesetzt und habe ihn gebeten mir die Verträge zu schicken, um sie dann von einem Versicherungsmakler und meiner jetzigen Versicherung prüfen zu lassen. Das wollte er mir ausreden und hat darauf bestanden, dass ich den Folgetermin wahrnehme und er mir in Ruhe alles erklären kann. Das wiederum habe ich abgelehnt. Mal schauen ob ich sie dennoch per Post geschickt bekomme... ;-)
MfG
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ist halt schwierig, gerade weil es sich bei diesem Grundstück um einen Wald handelt und mir gesagt wurde das es sich um Wildwuchs handelt und deshalb nichts wert sein soll. Aber danke, dass mit dem Kartellamt werde ich in Angriff nehmen.
LG
Hallo Moni,
ich würde die gerne helfen aber leider habe ich noch keinen Test absolviert. Ich habe nächste Woche auch einen Einstellungstest bei der JVA in Braunschweig (Teil A und B).Da ist auch ein Diktat und Sporttest dabei. Kannst du mir bitte sagen was da auf mich zu kommt und wie schwer das Diktat ist?
Liebe Grüße
Danke für eure Antworten! Also hab nochmal mit meinem Anwalt ein Gespräch geführt und er hat mir gesagt das es möglich ist. Die Kindesmutter kann mich freistellen und auch nicht rückwirkend einfordern.
Ja klar wäre mir ein Umgang wichtiger, aber aufgrund stetiger Verweigerung der Kindesmitter mit einen Umgang zu gewähren halte ich das für die "beste" Lösung. Klar könnte ich mir das Umgangrecht erklagen, aber da ich knapp 400 km entfernt wohne ist das zwar machbar und sicherlich durchführbar. Dennoch wäre auch dann die Kindesmutter zu nichts bereit und das will ich einfach umgehen. Sicher nicht lobhaft, aber ich denke das ist das Beste.
Danke erstmal für eure Antworten, vielleicht kommen ja noch ein paar hilfreiche.
Danke
Vielen Dank für eure Antworten. Leider hat mir das Jugendamt keine Auskunft gegeben was die Kindesmutter für Bedenken oder ähnliches geäußert hat. Dennoch kann ich es nicht verstehen, warum das Jugendamt mir den Umgang verbietet obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe und Sie wohl nur aus Missgunst den Umgang mit meinem Sohn verbietet.