Hallo, der nachträgliche Einbau ist kein Problem....
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Es sind keine 250.000 Darlehen. Nur die Frage, warum das vermietet OG Vollfinanzieren (wären ca 120.000)
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Das ging ja schnell :) Aber auf welche rechtliche Grundlage würde der Arbeitgeber sich darauf beruhen, obwohl ein Ausscheiden der Anstalt von einem Jahr vorliegt?