Oh ein wenig Fail erstellt aber naja egal.. Ich weiß das es bereits viele solcher Themen gibt aber ich wollte mich noch einmal versichern..

Unzwar wollte ich gerne wissen ob ich mit einem angemeldeten 50er Roller der ohne frisiert zu sein 65 fährt. Ich bin immoment 17 und habe den B17 Führerschein. Da ich mich gut und gründlich informiert habe bitte erspart mir antworten mit Nein 45/50 Blabla.. Es handelt sich um eine aprilia ein wenig älter mein Opa hat diese aber damals neu vom Werk gekauft und auch nicht hergegeben sozusagen Immernoch bei der 1 Person. Er hat das gute Stück noch zu DM Zeiten gekauft also is schon ein paar Jährchen her ;) Ich weiß das ich nur 50er Roller fahren darf aber wie ist das muss ich diesen jetzt drosseln lassen oder kann mir im schlimmsten Fall sogar mein B17 Schein abgenommen werden? Ich wohne auf dem Land und fahre auch nur auf dem Land herum und halte mich stets an die Straßenregeln. Da ich mal gelesen hab das wenn an dem Roller nichts gemacht wurde muss man ihn nicht drosseln wenn er als 50er angemeldet is. Ich vermute mal das der TÜF einen Geschwindigkeitstest durchführt und er entscheidet ja dann was das für ein Roller ist. Und der TÜF hat dann anscheinend den Roller gemesen und als 50 Roller eingetragen. Aufjedenfall wenn ich ja mal in eine Polizei Kontrolle komme mit so einem Prüfgerät zwar sehr unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen und auf ihrem Gerät steht 65 wird das dann gezählt oder werden dort z.b 5-10 km/h Toleranz noch abgezogen evtl. kommen bei der Polizei auch nur 60 auf ihr Gerät da ja der Tacho auch immer ein wenig Abweichung hat ist das dann so ungefähr mit 55 ok? Weil sonst hätte der TÜF ihn ja nicht als 50 eingetragen oder? Und falls die Polizei es nicht durch gehen lässt könnte ich im schlimmsten Fall meinen Schein bzw. mein B17 komplett verlieren? Und welche Strafen erwarten mich falls es verboten wäre. PS: Es ist zu 1000000% nichts dran gemacht worden.

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Also kann derjenige mit meinen daten auch wenn er nur die vorderseite kennt mein lichtbild kennt er garnicht und er kennt nur die zugansnummer beim ausweis kann er da einfach zur bank gehen und problemlos eine neue geldkarte beantragen oder ist das nicht so einfach weil man i.wie geburtsurkunde braucht oder weiteres?

Bitte nur auf die frage antworten ._.

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Ist das wirklich notwenig? Immerhin hat er nichtmal die rückseite wo z.b augenfarbe größe etc draufsteht die gemeinde oder straße usw hat er ja auch nicht oder?

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Und was sollte ich jetzt nun machen? Ich mein ich bin der rechtmäßige besitzer und habe ja auch per Fingerabruck und alles den ausweiß machen lassen kann da irgendwas auf mich zu kommen oder wenn ich 18 bin mit der volljährigkeit?

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