Antwort
Er ist unbeschränkt geschäftsfähig und durch den Kauf des Käufers und das Angebot des Verkäufers ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen, heißt es sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegend.Der 19 Jährige ist verpflichtet die Ware wie beschrieben auszuhändigen ebenso ist der Käufer verpflichtet die Ware zu zahlen.
Entweder der 19 Jährige muss das Geld zurück zahlen oder die Ware aushändigen.
mfg