Es handelt sih um einen Vertrag des Verlags für Haubesitzer GmbH, Stuttgart, Version 04/2017
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Ich könnte auch erstmal den sauren Apfel schlucken und im Anschluss evtl. Geld zurück verlangen.
Zitat aus einem Artikel:
Laut Gesetz kann man für eine gebrauchte Küche jedoch nur den Zeitwert verlangen.
Wenn ein Nachmieter beispielsweise 1.000 € für eine Küche zahlt und
später merkt, dass sie nur noch die Hälfte wert ist, kann er den Betrag
in Höhe von 500 € zurückverlangen.
Bisschen strange aber machbar oder???
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Ich denke dies wäre wegen der Aerodynamik beim Flug nicht optimal und auch beim Landen und Starten hätte man zu viel Grip am Boden und hätte somit die Gefahr vom Umkippen. Das wäre jetzt meine Erklärung bin selber ein paar Jahre RC-Hubschrauber geflogen! Für Schnee wären denke ich mal breite Skier geeigneter!!!