Zitat:
„…Der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen wird anhand des Einkommens ermittelt. Hierfür müssen Selbständige ihren letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen. Da dieser bei Existenzgründern noch nicht vorhanden ist, muss das Einkommen geschätzt werden…“
http://www.existenzgruender-jungunternehmer.de/p/versicherungen/krankenversicherung.html
Mein Einkommen wurde aber niemals geschätzt! Ich habe brav meine Steuerbescheide unverzüglich der Krankenkasse vorgelegt! Ich habe bloß einen Antrag auf Beitragsminderung gestellt, aufgrund von niedrigem Einkommen vom Vorjahr, bestätigt durch einen Steuerbescheid! Die Kasse verlangt nun Nachzahlungen exakt für diesen Zeitraum mit der Begründung, ich sei damals „Existenzgründer“ und den Beitrag unter Vorbehalt (§ 32 GSB X) erfolgt ist