Antwort
Hab eine Antwort vom DFB erhalten und damit hat sich die Frage dann auch erledigt:
Sehr geehrter Herr ...,
gem der ATGB dürfen Tickets an dem Käufer bekannte Personen weitergegeben werden. Ohnehin steht lediglich der Bestellername auf den Tickets, selbst wenn 2 oder 4 Tickets in einem Auftrag erworben wurden. (...)
Mit freundlichen Grüßen DFB-Ticketing