Hallo zurzeit besuche ich die 10.Klasse eines Gymnasiums in Sachsen Anhalt. Ich werde aufs Endjahreszeugniss mit großer Sicherheit eine 5 in Mathe und eine 5 in Geographie haben. Soweit ich weiß kann man bei 2 fünfen solange nur eine davon ein Kernfach ist diese Note mit einer 2 im anderen Kernfach ausgleichen und die 5 im Nebenfach entsprechend mit einer 2 im anderen beliebigen Nebenfach.
Da die Versetzungsverordnungen für die Einführungsphase Klasse 10 in die Qualifikationsphase Klasse 11 sehr streng geregelt sind, frage ich mich, ob ich unter diesen Voraussetzungen versetzt werden kann. In allen anderen Fächern außer Mathe und Geo habe ich gute bis ausreichende Leistungen (Note 2-4).
Außerdem möchte ich gerne wissen ob selbst bei Ausgleich der mangelhaften Leistungen die Klassenkonferenz sich gegen eine Versetzung entscheiden kann da in der 10. Klasse kein Anspruch auf Ausgleich mehr besteht.
Ich freue mich über jede genaue und hilfreiche Antwort.