Ich brauche dringend Hilfe,
Ich bin Auszubildende im 1. Lehrjahr und bin 16 Jahre alt,
Morgen findet in unserem Betrieb die Faschingsfeier statt, und für alle Azubis besteht Anwesenheitspflicht.
An diesen Tag bin ich zuvor von7.30 bis 14.45 in der Berufsschule, habe also 8 Stunden und muss danach direkt zum Betrieb.
Anwesenheitspflicht besteht bis 22.30!!!
Ist das überhaupt rechtlich okay, einen Azubi unter 18 so lange festzuhalten.
Schliesslich dürfte man ja ohnehin nur bis 20.00 beschäftigt werden???
Bitte helft mir!