Parallel zum § 118OwiG können die Kommunen auch ihre Ortssatzung dementsprechend ausgerichtet haben. Es kann dort eine Rechtsvorschrift bestehen. Sollte man das Ortsrechts nicht kennen und doch dagegen verstoßen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Die Strafe stellt aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nicht strafrechtlich verfolgt.
http://www.ggiz-erfurt.de/pdf/vcheknicklichter.pdf
24 von Staffel 1 bis 7
Wenn Du noch ein bisschen Horror dabei haben möchtest, kann ich dir "Die Killerhand" empfehlen. Lustiger Film.
Ich glaube der Patient ist tot. Mein Beileid.
Frau aus dem Haus schicken, es sich auf der Couch bequem machen und seine Lieblingscd von vor einigen Jahren anhören. Lautstärke natürlich gemäßigt und das Licht dimmen oder Fenster ein wenig verdunkeln.
Verbessern kann man die Homepage auf jeden Fall. Eher gesagtkann es nur besser werden. Die Frames sind im Außenbereich (Oberer Frame) viel zu groß und platzfressend. Der Obere Bereich erdrückt den Besucher und es wird so vom eigentliche Teil abgelenkt. Die Fragen und Texte im Mittelbereich. Manchmal ist weniger mehr. Aber man lernt ja nie aus. Viel Erfolg beim bearbeiten. Wenn das nicht klappt, such dir einfach ein anderes Hobby :-).
Gruß Manzen