Antwort
Masseur/in ist eine ges. geschützte Berufsbezeichnung. Nach einer o.g. Ausbildung darf man sich nicht Masseur/in nennen. Die Tätigkeit "Massage" (hier im Wellnessbereich) ist nicht geschützt. Sie darf tatsächlich von jedem, der ein entspr. Gewerbe anmeldet durchgeführt werden. Nur nicht im Sinne einer Therapie (Heilmittelgesetz).
Wenn sich jemand die Frage stellt, und so verstehe ich die Aussage "... wundere mich nur das es so lange dauert." ist es gut und für alle evtl. Klienten das Beste, wenn so jemand ein solches Gewerbe nicht ausübt. Alles klar?!