Wenn der Handwerker durch den Vermieter beauftragt wurde, muss somit sein Vermieter für die neuen Tapeten aufkommen. Sowie der Wasserschaden in der Wohnung des Nachbars. Sollte sich herausstellen das der Nachbar den Wasserschaden mit verursacht hat dann haftet natürlich die Versicherung des Nachbarn. Ansonsten der Vermieter denn dann hat er Sorge zu tragen das alle Rohre etc. dicht sind

...zur Antwort