Antwort
Danke für Eure Antworten! Dieses Vorgehen würde aus folgendem Grund geschehen: Die Frau kann dann als alleinige Besitzerin den Mann quasi als Hausmeister auf 450€-Basis anstellen. Das würde bei einem gemeinsamen Besitz nicht funktionieren. Die 450€ können steuerlich geltend gemacht werden.