Ich selbst habe einen gesetzlich vereidigten Betreuer in einem Notfall versucht Freitagnachmittags ca. 16:00 Uhr telefonisch zu erreichen. Es kam nur eine Ansage vom Anrufbeantworter mit der Arbeitszeit von Montag - Freitag. Ich habe auf Band gesprochen, dass ich bitte sehr zeitnah zurückgerufen werden sollte. Heute ist Sonntag, keine Rückmeldung bisher.

Die zu betreuende Person kann sich seit einer kürzlichen Operation nicht mehr selbst verpflegen usw. und muss in meinen Augen in ein Pflegeheim, da keine Angehörigen vorhanden sind.

Ich habe mich dann selbst zur Verfügung gestellt und mich um die Person gekümmert. Krankenwagen angerufen und etwa 3 Stunden gewartet bis der kam. Danach ins Krankenhaus und dort auch noch einmal etwa 4 Stunden gewartet, bis ich mit dem Arzt sprechen konnte.

Ich finde es unverantwortlich, dass ein gesetzlich vereidigter Betreuer anscheinend eine sture Arbeitszeit hat. Der macht schließlich keine Fließbandarbeit. Hier geht es um behinderte Menschen. Da muss man quasi immer erreichbar sein. Zumindest in dem Fall, zu dem ich gerufen worden bin. Zum Glück gibt es ja entsprechende Möglichkeiten, sich über einen Betreuer zu beschweren.

Leider gibt es sehr viele (Berufs)-Betreuer, die ihre Arbeit wohl nur sehr mager ausführen. Wenn ein Betreuer diese Arbeit so ausführt, mit dem was er verdient, dann hat er den Sinn dieser Arbeit nicht verstanden und sollte sich einen anderen Job suchen, bei dem er mehr verdient. Ich könnte - entschuldigung für den Ausdruck - kotzen, wenn ich immer wieder höre, dass viele Betreuer nur sehr schwer erreichbar sind.

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Hallo SaVer,

ganz einfach. Da die ganze Angelegenheit vor gericht liegt, wegen genannten Gründen, muss die Ehefrau normalerweise beimGericht und/oder beim Jugendamt Bescheid geben, wenn sie umzieht. Ob der Umzug für den Vater in fininazieller Hinsicht auf die Umgansregelung zumutbar ist. Der Vater ist Erwerbsminderungsrenter und lebt von Grundsicherung.

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Hallo FrauFanta,

bitte entschuldige, dass ich vielleicht nicht
konkret genug war. Der Vater des Kindes ist die zu betreuende Person. Er
ist nicht geistig behindert.Er kommt nur mit einigen wichtigen Dingen
im Leben nicht so ganz klar. Und deshalb hat er selbst beim Amtsgericht
um einen Betreuer gebeten.

Er ist ein sehr liebevoller Vater. Die
Eltern leben seit letztem Jahr in Trennung. Die Noch-Ehefrau wollte die
Scheidung haben. Die beiden haben 4 Jahre lang zusammengelebt, dann
geheiratet. Kaum war erste Ehejahr rum, wollte die Ehefrau die
Scheidung.Der Grund: sexuelle Unzufriedenheit. Das erfuhr der Ehemann
während seines Reha-Aufenthaltes. Die Ehefrau betrog ihren Mann schon
seit geraumer Zeit in sexueller Hinsicht.

Der Mann durchlebte die
wahre Hölle auf Erden, nachdem er gezwungenermasen nach der Rückkehr von
der Reha wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehrte. Denn in der
Wohnung lebte mittlerweile auchder neue Lebensgefährte seiner
Noch-Ehefrau. Nach ca. 8 Tagen schaffte es der Betreuer im eine
Notunterkunft zu besorgen.

Das Ganze liegt schon vor dem
Familiengericht "Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungrecht" wurde für den
Vater beantragt. Termin ist nächsten Monat.

Nun, wie schon
erwähnt, verweigert die Sachbearbeiterin vom Jugendamt dem Betreuer die
Auskunft, ob die Noch-Ehefrau dem Jugendamt Bescheid gegeben hat, dass
sie umtzieht. Dem Jugendamt liegt der aktuelle Betreuerausweis vor. Erst
einen Tag nach dem Telefonat zwischen Betreuer und Jugendamt wurde die
zu Betreuende Person von seiner Noch-Ehefrau darüber informiert, dass
sie mit dem gemeisamen Kind und ihrem neuen Lebensgefährten in 8 Tagen
umzieht.

Im Raum steht auch Kindeswohlgefährtung seitens der Mutter des Kindes. Das Jugendamt sieht das nicht so.

Im Betreuerausweiß ist enthalten:

Vermögenssorge,
Entgegennahme, Öfnnen und Anhalten der Post, Vertretung bei
Gerichtsverfahren, Vetretung gegenüber Behörden, Versicherungen usw. Und
zu guter letzt noch Vetretung in Kindschaftssachen.

Der Betreuer vetritt den Betroffenen im Rahmen seines Aufgabenkreises grichtlich und außergerichtlich

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Hallo FrauFanta,

bitte entschuldige, dass ich vielleicht nicht konkret genug war. Der Vater des Kindes ist die zu betreuende Person. Er ist nicht geistig behindert.Er kommt nur mit einigen wichtigen Dingen im Leben nicht so ganz klar. Und deshalb hat er selbst beim Amtsgericht um einen Betreuer gebeten.

Er ist ein sehr liebevoller Vater. Die Eltern leben seit letztem Jahr in Trennung. Die Noch-Ehefrau wollte die Scheidung haben. Die beiden haben 4 Jahre lang zusammengelebt, dann geheiratet. Kaum war erste Ehejahr rum, wollte die Ehefrau die Scheidung.Der Grund: sexuelle Unzufriedenheit. Das erfuhr der Ehemann während seines Reha-Aufenthaltes. Die Ehefrau betrog ihren Mann schon seit geraumer Zeit in sexueller Hinsicht.

Der Mann durchlebte die wahre Hölle auf Erden, nachdem er gezwungenermasen nach der Rückkehr von der Reha wieder in die gemeinsame Wohnung zurückkehrte. Denn in der Wohnung lebte mittlerweile auchder neue Lebensgefährte seiner Noch-Ehefrau. Nach ca. 8 Tagen schaffte es der Betreuer im eine Notunterkunft zu besorgen.

Das Ganze liegt schon vor dem Familiengericht "Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungrecht" wurde für den Vater beantragt. Termin ist nächsten Monat.

Nun, wie schon erwähnt, verweigert die Sachbearbeiterin vom Jugendamt dem Betreuer die Auskunft, ob die Noch-Ehefrau dem Jugendamt Bescheid gegeben hat, dass sie umtzieht. Dem Jugendamt liegt der aktuelle Betreuerausweis vor. Erst einen Tag nach dem Telefonat zwischen Betreuer und Jugendamt wurde die zu Betreuende Person von seiner Noch-Ehefrau darüber informiert, dass sie mit dem gemeisamen Kind und ihrem neuen Lebensgefährten in 8 Tagen umzieht.

Im Raum steht auch Kindeswohlgefährtung seitens der Mutter des Kindes. Das Jugendamt sieht das nicht so.

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Hallo zusammen, angeblich habe ich mich am 19.10.16 bei eDarling angemeldet. Und schon bekomme ich am 19.10.16 eine Lastschrift über 35,90 € von STG ADYEN. na da wollen wir doch morgen gleich mal bei der Polizei mal ein paar Fragen anstellen und entsprechend Anzeige erstatten.

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