Obwohl Deine Frage bereits drei Jahre alt ist, ist das Thema an sich immer aktuell, deshalb gebe ich meinen Kommentar hier ab. Ich bin Betroffener und kenne die schwierige Situation für einen Selbständigen, wenn es mal nicht so gut läuft Ich muss trotzdem jeden Monat für mich, meine Noch-Gattin und Sohn 1.200,00 € an die Krankenversicherung bezahlen. Das muss erst einmal netto verdient sein. Für meinen Sohn zahle ich 356,00 € im Monat. Meinen Selbstbehalt setze ich hier einmal mit 1.000,00 € an (für Miete und Lebensunterhalt). Dann muss ich also netto schon einmal 2.556,- € verdienen. Bei einem solchen Einkommen ist also keine weitere Unterhaltszahlung drin.
noch eine Antwort bitte! Aber nur von jemandem, der selbst eine Erfahrung mit einem Gutachter hat oder etwas von der Sache versteht. Danke, Manni
Klar kann man die Scheidung hinausziehen. Das erlebe ich zur Zeit. Ich habe noch 6 Wochen und drei Trennungsjahre sind voll (und noch nicht einmal über den Trennungsunterhalt ist entschieden). Meine Noch-Gattin hat einfach alle Register gezogen (kann in dieser Art aber nur eine Frau): Mißbrauchs- und Gewaltvorwürfe, Wohnungszuweisung, totale Umgangsverweigerung, Sorgerecht an die Mutter (trotz festgestellter Kindeswohlgefährdung durch die Mutter), falsche Anzeigen, Anschwärzen, Geschäftsschädigung ... Alle Ermittlungen und Strafverfahren gegen mich wurden eingestellt (aber das dauert!) Es läuft nun auf Unterhaltsverwirkung hinaus. Aber bis das Gericht sich zu einem solchen Urteil entscheiden kann, wird wohl auch noch eine ganze Zeit vergehen. Dann braucht es ja schließlich noch einen freien Termin am Gericht... Mir ist langsam klar, dass auch nach drei Jahren noch nicht Schluss sein muss. Am Ende ist das Verfahren zwar enorm in die Länge gezogen, aber alle Beteiligten haben verloren! Mein Rat also: besser zu einem Rechtsanwalt, der gleichzeitig Mediator ist - nutzt aber nichts, wenn eine der Parteien völlig "beratungsresistent" ist und dazu noch einen unqualifizierten Anwalt oder Anwältin hat, der oder die auch noch eine solche törichte "Verwirkungs-Strategie" mitmacht.
Nun muss ich die Frage selbst beantworten, nachdem ich von meiner Reise zurück bin. Der Fahrpreis beträgt 87 DK = 11 €
Natürlich muss sich in Griechenland etwas ändern. Dabei kann aber Regierung und Bevölkerung nicht getrennt werden. Griechenland ist ein domokratisches Land und es bekommt die Regierung, die das Volk wählt. Diejenigen, die bereits in verschiedenen Ländern Europas gearbeitet haben, bestätigen immer wieder, dass nirgendwo so verrückt gearbeitet wird, wie bei uns (und das bei inzwischen längst nicht mehr den höchsten Löhnen, d.h. es ist wohl schon eher so, dass Europa von Deutschland mehr profitiert als Deutschland von Europa. Natürlich kommt schwerwiegend dazu, dass von unseren Banken in Ländern investiert wurde, in denen z.B. die Immobilien völlig überbewertet sind (wie kann es sein, dass primitivst gebaute Häusen in Spanien oder USA dermaßen hoch bewertet wurden?)- Das wäre dann doch wieder unsere eigene Schuld. Natürlich ist die Sache recht kompliziert, aber manchmal fragt man sich schon, ob wir nicht doch die DM behalten hätten sollen (sind jetzt die Engländer am Ende besser dran?). Das können aber Finanzexperten besser beurteilen und leider gehöre ich nicht (und die meisten von Euch wohl auch nicht) dazu.
Nach meiner Erfahrung ist die Unterhaltsberechnung für Kinder relativ einfach und damit auch für die meisten Anwälte zu schaffen (die ich bisher kennengelernt habe, können nicht besonders gut rechnen - natürlich gibt es auch Anwälte, die Jura und Betriebswirtschaft studiert haben), wenn es aber um die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens eines Selbständigen geht, sind Anwälte und Richter hoffnungslos überfordert. Hier ist dann ein Steuerberater, Kostenrechner, Betriebswirt, also ein Fachmann gefragt. Meist muss ein Gutachter beauftragt werden. Es scheint, dass vergessen wird, dass z.B. ein Selbständiger auch für seine Altersversorgung selbst sorgen muss (also keinen Arbeitgeberanteil hat)und bereits dieser Umstand es ausmacht, dass der Nettoerlös eines Selbständigen nicht mit dem Nettoeinkommen eines Angestellten zu vergleichen ist. Dann ist da noch die Bewertung der Abschreibungen usw. ...
Anscheindend geht das doch, ich habe gerade den folgenden Fall: Strafprozess wegen vorsätzlicher Körperverletzung; Staatsanwalt plädiert für Freispruch wegen Unglaubwürdigkeit der Zeugin (Geschädigte); Richter verurteilt dennoch (zwar nur wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 10 Tagessätzen); gleicher Staatsanwalt geht drei Tage nach Prozess in Berufung, beschreibt im Berufungsantrag die Zeugin (Geschädigte)als glaubhaft und möchte nun eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit höherem Strafmaß ...