Generelle sind Sie (wenn Sie nicht geringfügig Verdienen) verpflichtet die Ekst-erkl. abzugeben, es könnte somit sein das wenn Sie es nicht tun und es Jahre lang eig. hätte machen müssen irgendwann das Finanzamt kommt und sagt Hallo wir wollen Verzugszinsen Säumniszuschläge für all die Jahre.
Ich würde immer eine Eksterklärung machen da die Lohnsteuer abgaben (als Arbeitnehmer) als Vorrauszahlung pauschal gelten und meist höher sind als Ihr eigener Steuersatz.
Das hat erstmal mit Ihrern Werbungskosten ( Entfernungspauschale wie oben angegebenen) nichts zu tun da Sie auch 1.000 Werbungskosten Pauschal bekommen wenn sie keine Tatsächlichen Ausgaben haben die höher sind.
Wie Sie sehen ist das sehr viel zum Thema ich würde einfach mal ein Steuerbüro aufsuchen die können Ihnen das genau erklären.