Guten Tag,

folgendes Szenario: Es stehen 3 Gehälter seitens des Arbeitgebers aus. Diese wurden vom Arbeitnehmer abgemahnt. Nun ist besagter Arbeitnehmer 3 Wochen im Urlaub und währenddessen ist auch die Frist für die Zahlung gesetzt.

Die Zahlung bleibt weiterhin aus, der AN macht während des Urlaubs von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

Wird der Urlaub somit dem AN wieder gutgeschrieben oder sind diese vom Fall ausgeschlossen und werden trotz Arbeitsniederlegung abgegolten?

Vielen Dank für mögliche Informationen oder Hilfestellung.