Als Schiedsmann möchte ich hier ein paar Sachen richtig stellen:

Schiedspersonen sind zuständig gemäß §13 SchAG in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, außer Familiensachen und Arbeitsrecht und außer Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die in Presse und Rundfunk begangen sind. Darüber hinaus sind sie zuständig in Strafsachen, die nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden.

Ein Schiedsverfahren kostet ca. 50-60,- und führt in über 50% aller Fälle zu einer Schlichtung.

Tausende von Euro bekommen die ehrenamtlich arbeitenden Schiedsleute sicher nicht.

Erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihrer Stadt wer die für Sie zuständige Schiedsperson ist und rufen diese einfach an. Immer besser als Anwalt Google.

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