Auf eBay abmahnsicher verkaufen

Hallo,

ich bin Student und beschäftige mich seit einigen Jahren mit Webdesign. Nach ein paar Spezialaufträgen ist mir aufgefallen, dass ein großer Bedarf von Kunden für Auktionsvorlagen besteht, die ich nun gerne als individuell anpassbare Templates auf eBay gewerblich verkaufen würde.

Allerdings wirkt die ganze eBay Plattform nach meinen Recherchen mir mittlerweile eher wie ein Minenfeld im Gerichtssaal als eine Verkaufsplattform. Anscheinend herrscht dort ein extrem feindseeliger Wettbewerbskampf und es wird mit (für mein Verständnis absolut übertriebenen und weltfremden) Abmahnungen wegen Kleinigkeiten um sich geworfen. Ich möchte nur ein kleines Taschengeld nebenbei verdienen. Gibt es hierfür eine Möglichkeit seinen Shop abmahnsicher zu gestalten? Bei Anwälten die 150-200€ im Monat nehmen arbeite ich ja dann für die mehr als für mich, zudem scheinen diese Kanzlein auch im Extremfall keine Haftung übernehmen zu wollen. Und von Kanzleien wie den Händlerbund habe ich gelesen, dass diese für 10€ im Monat praktisch keinen Schutz bieten sondern nur Texte die ohnehin frei verfügbar sind minimal anpassen - da natürlich mit min. 12 Monaten Vertragslaufzeit...

Gibt es bei diesem ganzen Abmahnwahn keine Möglichkeit für kleine Hobbyverkäufer mehr einfach ihre Waren/Dienstleistungen anzubieten? Ich will ja niemanden etwas schlechtes und möchte auch keine Konkurrenten ausstechen (was ich wohl auch kaum täte selbst wenn ich in der Widerrufsbelehrung zwei Wochen statt 14 Tage schreibe o.ä...). Eine saftige Abmahnung weil irgendein Anwalt/Konkurrent irgendein kleinen Fehler gefunden hat nur um die schnelle Mark zu machen würde zudem meine Existenz als Student sehr bedrohen.

Finde diese ganze Angelegenheit hochgradig unfair und die Methoden grenzen meinem Moralverständnis nach eigentlich an Kriminalität. Ich hoffe jemand von euch hat einen Tipp oder einen Ratschlag - am besten aus eigener Erfahrung - wie und ob es eine Möglichkeit für mich gibt meine Webdesigndienstleistungen auf eBay gefahrlos anzubieten.

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Ich kann Dein Problem nachvollziehen, allerdings bin ich mir nicht ganz sicher, ob das Problem allein durch eBay und Abmahnanwälte verursacht wird. Auch wenn Du nur in geringem Umfang handeln willst, bist du gewerblicher Verkäufer / Dienstleister.

Als solcher musst Du Dich wohl oder übel mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen Deines Geschäfts auseinandersetzen und dort wo Du an Deine Grenzen kommst Spezialisten hinzuziehen. Wenn das Geschäftsmodel diese Kosten nicht trägt, taugt das Geschäftsmodel nichts.

Das klingt vielleicht hart, ist aber so. Dabei sind Abmahnungen ja nur die Spitze des Eisbergs. Die Tatsache das Du bzw. Dein Shop abmahnbar sind, bedeutet ja, dass Du bestimmte geseztliche Regelungen nicht einhältst. Ansonsten gäbe es keine Möglichkeit Dich abzumahnen. Das bedeutet aber auch, dass Du Rechte Deiner Kunden oder Mitbewerber verletzt, die sich selbstverständlich dagegen zur Wehr setzen können. Am Beispiel Widerrufsbelerung wird das vielleicht deutlich. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist nicht nur abmahngefährdet, sondern setzt auch die Widerrufsfrist nicht in Gang, so dass Kunden ggf. zeitlich unbegrenzt widerrufen können.

Wenn Du Deine Leistungen ernsthaft und seriös anbieten willst, dann geht das langfristig nur im gesetzlichen Rahmen. Du musst jetzt entscheiden, ob WebDesign Dein Hobby ist und bleibt, oder ob Du damit Geld verdienen möchtest. Letzteres setzt auch Investitionen voraus und die rechtliche Beratung ist dabei nur eine Position, die Du dabei auf alle Fälle abhaken solltest. Wenn die Refinanzierung dieser Investitionen unrealistsich erscheint, ist das ein gutes Zeichen dafür, dass Du Dein Geschäftsmodel überdenken oder es bei einem Hobby belassen solltest.

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Hallo Carina,

das ist eine sehr komplexe Frage, die von vielen Faktoren abhängt. Der beste Weg ist tatsächlich sich professionelle Hilfe zu holen. Hier aber vorab ein paar Punkte, die ais meiner Sicht unverzichtbar sind um voranzukommen.

  1. Seriosität Es wurde ja schin angesprochen, dass der Shop seriös sein und das auch nach außen zeigen muss. Ein Shop ohne korrekte AGB, ohne vollständiges und korrektes Impressum, ohne korrekte Widerrufsbelehrung für Verbraucher und ohne korrekte Datenschutzhinweise weckt einfach Argwohn. Das gilt ganz besonders, wenn der Shop noch neu und unbekannt ist. Das ist der erste Punkt, an dem Du externe Hilfe brauchst. Gerade erst letztes Jahr hat sich mit der Einführung der Buttonlösung einiges getan, so dass Du bei der unüberlegten Verwendung von Mustern Gefahr läufst veraltete Texte zu nutzen.

  2. Suchmaschinenoptimierung Wenn Dein Shop für wichtige Suchbegriffe bei Google nicht sichtbar ist, gibt es ihn nicht. Die Domain oder der Name des Shops sind dabei keine wichtigen Suchbegriffe. Alle, die nach der Domain oder dem Namen deines Shops googlen kennen ihn zwangsläufig schon. Wichtige Suchbegriffe drehen sich um die Produkte und Leistungen, die Du verkaufst. Einige Maßnahmen, die zu einer Verbesserung des Suchmaschinenrankings führen, können direkt auf der Seite umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. valider Code, sprechende und eindeutige URL, korrekte Einbindung von Bildern inkl. Titel und Alt-Text, Verwendung von Keywords in den Meta-Tags und im Content, korrekte und nachvollziehbare interne Verlinkung, usw. Du solltest dabei aber aufpassen, denn man kann auch überoptimieren. Das fassen Google & Co. als Betrugsversuchbund werten die Seite ab. Deshalb solltest Du auch hier Profis hinzuziehen.

  3. Suchmaschinenmarketing Der schnellste Weg Traffic auf die Seite zu bringen sind natürlich gekaufte Werbeanzeigen. Auch hier versteckt sich der Teufel im Detail und man kann viel Geld verbrennen, ohne die Verkäufe zu steigern. Gerade kleine Shops, die noch sm Anfang stehen müssen ihr Anzeigenbudget effektiv einsetzen. Deshalb rate ich Dir vor allem sn dieser Stelle professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl der Anzeigen, der Anzeigentext, ggf. Bilder, die Auswahl der Keywords, due Aussteuerung der Anzeigen, Einsatz des Google-Display Netzwerks, Sinn und Unsinnvon Retargeting, usw. ist eine Wissenschaft für sich. Wenn Du Dein Marketingbudget sinnvoll und effektiv einsetzen willst, nimm Dir dazu einen Profi.

  4. Usability und User Experience All das vorgesagte nutzt gar nichts, wenn es nervt Deinen Shop zu benutzen. Wenn Kunden nicht das finden was sie suchen oder erst 1001 Seite durchklicken müssen, bevor sie den Kauf abschließen können, wenn deine Zielgruppe Smartphones und Tablets stark nutzt und der Shop mobil nicht funktioniert oder dich schwer / gar nicht benutzen lässt, wenn deune Zielgruppe bevorzugt per Paypall und Kreditkarte zahlt, Du aber nur Vorkasse anbietest, wirst Du keine/wenig Verkäufe erzielen. Um den Shop entsprechend zu optimieren, musst Du Dir vor allem Gedanken über Deine Zielgruppen, deren Wünsche und Bedürfnisse und deren Verhalte beim Onlineshopping machen. Bei der Analyse helfen Statistiken und Studien, die Du tw. kostenlos im Netz findest.

  5. Kundenbindung und Mundpropaganda Das ist - wenn alles andere geklärt ist - die Kür. Auch bzw. vor allem im Internet vertrauen wir der Empfehlung anderer. Deshalb ist es wichtig, zufriedene Kunden zu binden und zu motivieren von ihren positiven Erfahrungen mit Deinem Shop zu erzählen, sei es in sozialen Netzwerken, Special Interest Foren oder durch Bewertungen im Shop. Auch hier spielen die Präferenzen und das Verhalten deiner Zielgruppe eine große Rolle.

Jetzt hast Du wahrscheinlich mehr Fragen als Antworten, aber ich hoffe das hilft Dir trotzdem weiter.

Falls Du dazu moch Fragen hast, kannst Du Dich gern per PN melden.

VG Bernhard

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Hallo Soenke1985,

Du solltest das auf alle Fälle einem Anwalt zeigen. GettyImages mahnt tatsächlich wegen rechtswidriger Verwendung ihrer Bilder ab. Ich hatte schon solche Fälle. Der geforderte Betrag ist gar nicht so unüblich für Kosten einer Abmahnungen. Auch die Tatsache, dass kein Zeitraum angegeben ist, spricht erst Mal nicht gegen die Abmahnung. Wie soll der Rechteinhaber denn herausfinden wie lange ein Bild schon auf deiner Website ist. Dementsprechend werden mit der Abmahnung meist auch Auskunftsansprüche über Art, Umfang und Dauer der Verwendung geltend gemacht, da erst auf Basis dieser Infos der Lizenzschaden berechnet werden kann.

Wenn es sich bei der Abmahnung nicht um einen Trittbrettfahrer handelt, riskierst Du mit Aussitzen den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung.

Wenn ich einen Blick auf das Schreiben werfen soll, melde Dich einfach per PN.

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Hallo Abahk,

am besten und schnellsten löst man das über eine Abmahnung bzw. einstweilige Verfügung.

Die angedrohte Veröffentlichung der Fotos verstößt gegen das Recht am eigenen Bild.

Wenn die Veröffentlichung ernsthaft angedroht wurde, kannst Du bereits vor der Veröffentlichung Unterlassungsansprüche geltend machen.

Da dabei immer die Grfahr besteht, dass die Bilder dich ihren Weg ins Internet finden solltest Du Dir einen Rechtsanwalt suchen, der sich damit auskennt und im Fall der Fälle auch weiß wie man reagiert, wenn die Bilder z.B. bei Facebook auftauchen.

Falls Du mehr Infos oder Adressen von geeigneten Kollegen in deiner Gegend brauchst, melde Dich einfach per PN.

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Hallo,

deine Einschätzung ist nicht ganz falsch. Grundsätzlich handelt es sich hier natürlich um eine, ggf. sogar mehrere Straftaten, die man bei der Polizei anzeigen kann und auch sollte. Gleichzeitig wird sich die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft allenfalls eingeschränkt darum kümmern, dass alle Kopien der Fotos vernichtet werden. Denn Aufgabe der Polizei ist es Straftaten zu verhindern bzw. zu verfolgen und nicht deren Folgen zu beseitigen. Das ist Aufgabe des Zivilrechts.

Über zivilrechtliche Wege, so z.B. eine einstweilige Unterlassungsverfügung kannst Du verhindern, dass die Fotos weitergeteilt werden und das gilt nicht nur für den ursprünglichen Empfänger der Fotos, sondern für alle, die eine Kopie haben. Um rauszufinden wer alles eine Kopie haben könnte, können gegen alle bekannten Beteiligten zivilrechtlich Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, d.h. man kann alle Beteiligten zwingen zu sagen an wen die Fotos verschickt wurden. Außerdem würde ich dazu raten auch eine professionelle Fotorecherche und ggf. ein Monitoring im Internet durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Foto inzwischen nicht den Weg in diverse Communities gefunden hat und dort munter verteilt wird. Auch dagegen kann man aber vorgehen.

Wenn Du minderjährig bist, geht das leider nicht ohne Beteiligung Deiner Eltern. Denn um das in den Griff zu bekommen, bist Du auf die Hilfe angewiesen. Aus der Erfahrung, die ich mit solchen Fällen habe, lässt sich das nicht ohne die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts und ggf. nicht ohne Unterstützung durch Internetrechercherdienste lösen. Beide müssen aber von Deinen Eltern beauftragt werden.

Auch wenn Deine Eltern erst einmal erschüttert sein werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie Dir nicht helfen werden wieder aus dieser Situation herauszukommen. Es ist in jedem Fall besser, wenn sie es von Dir erfahren als von Dritten. Wenn die Fotos weitergeteilt werden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das auch irgendwann rauskommt.

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Hallo,

im Grunde ist bereits alles gesagt.

Als Werbeunternehmen werden sie vor allem mit anderen Unternehmen zu tun haben. Hier haben Sie bei der Abfassung der AGB sehr viel mehr Spielraum als gegenüber Verbrauchern. Um diesen Spielraum passend zu Ihrem Unternehmen und Ihren Leistungen für sich nutzen zu können, sollten Sie sich qualifiziert beraten lassen.

Allein die gesetzlichen Bestimmungen reichen leider in vielen Fällen nicht aus. So stellt sich z.B. die Frage zu welchem Zeitpunkt Rechte an Ihren Arbeiten auf den Kunden übergehen. Hierzu gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung. Um Zahlungsansprüche wirksam durchzusetzen empfiehlt es sich die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung zu übertragen. Das ist nur ein Beispiel für wichtige Klauseln in AGB einer Werbeagentur.

Eine andere Frage sind z.B. Mitwirkungspflichten des Kunden und die Haftung für Materialien, die Ihnen vom Kunden zur weiteren Verwendhng gestellt werden.

Wenn die Kosten für initiale Rechtsberatung und due Erstellung wesentlicher Dokumente - das sind nicht nur AGB - bisher nicht in ihrem Finanz- & Businessplan vorgesehen sind, sollten Sie das nochmal prüfen und nachkalkulieren. Die Prüfung und Absicherung rechtlicher Risiken ist für jeden Existenzgründer unverzichtbar. Wenn das Geschäftsmodell diese Kosten schon nicht trägt, wie soll es dann den Ernstfall tragen?

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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob sich Social Media für eine direkte Kundenansprache eignen. Ich nutze Social Media sehr intensiv und selbst ich würde mich über eine direkte, unaufgeforderte Ansprache wundern. Andererseits wäre kompetente Antworten zu Versicherungsfragen, die ich öffentlich stelle eine sehe angenehme Weise Kundenkontakt aufzunehmen, vor allem wenn die Expertise des Antwortgebers durch seine bisherigen Social Media Aktivitäten "belegt" ist. Gerade in der Finanzbranche mit ihren stark erklärungsbedürftigen Produkten, die sich aufgrund gesetzlicher Regulierungen im Kern kaum voneinander unterscheiden, ist es für mich wichtig Zugriff auf Experten zu haben, die mir das ein oder andere erklären können. Da ich Seriosität und Expertise nur anhand bisheriger Tätigkeit realistisch einschätzen kann, ist es für mich wichtig zu sehen, wie der Betroffene mit Fragen umgeht und komplexe Inhalte aufbereiten und verständlich machen kann. Das will ich in Social Media Profilen ablesen können.

Einen Kontakt zum Versicherer oder Makler über Social Media sehe ich für mich eher nicht. Wenn ich einen konkreten Ansprechpartner habe, sehe ich keinen Grund und kein Bedürfnis dafür Social Medua Kanäle zu nutzen. Dafür bietet mir der Kanal keinen Mehrwert. Vorstellen kann ich mir das allenfalls für Fragen, die nicht nur mich persönlich betreffen, sondern ggf. auch von allgemeinem Interesse sind bzw. bei denen es mir auf die öffentliche Meinung ankommt.

Die Art des bevorzugten Content hängt für mich stark vom Thema und vom Kontext ab. Grds bin ich ein großer Fan von Videos und Infografics, die sich aber nicht für alles eignen. Das gilt vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass ich Socual Media vor allem mobil d.h. via Smartphone nutze. Da sind Videos mit langen Ladezeiten oder Infografics, die nicht mobil optimiert sind eher frustrierend und nicht die erste Wahl. Eine Kombination aus unterschiedlichem Content wie z.B. TechCrunch und Mashable das bieten ist sicher keine dumme Idee.

Wenn Du mal nach dem Titel "Twittern statt Klinkenputzen" googlest findest Du auch noch einen Artikel von mir zum Thema, der sich mit den organisatorischen Herausforderungen des Themas beschäftigt.

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Das wichtigste in einem solchen Fall: Ruhe bewahren! Die Tatsache, dass das per Mail kam und außerdem diverse juristische Fehler aufweist, schürt den Verdacht, dass es sich entweder um einen Betrugsversuch handelt, oder zumindest um einen Rechteinhaber, der das ganze ohne eigenen Anwalt durchzieht.

Natürlich sollte man das trotzdem ernst nehmen. Aber Du solltest in keinem Fall überstürzt handeln, irgendetwas schreiben, unterschreiben oder zahlen, bevor die Sach- und Rechtslage geklärt ist. Manchmal reden/schreiben sich Mandaten im blinden Aktionismus um Kopf und Kragen. Dann kann man als Anwalt auch nicht mehr viel machen.

Ich weiß, es ist angesichts der Unsicherheit schwer jetzt über das verlängerte Wochenende Ruhe zu bewahren, aber genau darauf zielt die kurze Frist und der Versand der Mail kurz vor dem Wochenende ab.

Ruf am Dienstag einen Anwalt an, der sich im Urheberrecht auskennt. Der klärt den Sachverhalt, kann Dir sagen, ob und was auf Dich zukommt und kümmert sich um alles weitere.

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Aufgrund der knappen Angaben ist es wirklich schwierig eine passende Antwort zu geben. Deshalb versuche ich es mal allgemein.

Selbtsverständlich können Franchisegeber verklagt werden, wenn sie sich vertragsbrüchig verhalten. Die konkreten Pflichten des Franchisegebers ergeben sich aus dem Vertrag.

Dazu gehören in aller Regel auch Informationspflichten, denn der Know-How Transfer zum Geschäftsmodell des Franchisesystems ist wesentlicher Bestandteil von Franchiseverträgen.

Neben diesem Wissenstransfer gibt es vorvertragliche Aufklärungspflichten. Schließlich muss der Franchisenehmer vor Abschluss des Vertrages alle notwendigen Infos erhalten, um entscheiden zu können, ob der Vertrag rentabel ist oder nicht.

Dieses Thema ist mitunter sehr komplex, da solche Infos neben harten Fakten häufig Prognosen enthalten. Allein die Tatsache, dass sich diese Prognose im Nachhinein als unzutreffen herausstellen reichen für eine Verletzung von Vertragspflichten nicht aus. Bei Prognosen muss nachgewiesen werden, dass der Franchisegeber die Pronosen wenigstens grob fahrlässig auf falsche / unpassende / schöngefärbte / unvollständige Daten gestützt oder auf Basis korrekter Daten falsch kalkuliert hat.

Das mag einfach klingen, ist in der Praxis aber extrem komplex. Wenn das nicht gut vobereitet unf aufgearbeitet ist, holt man sich bei Gericht sprichwörtlich eine blutige Nase. In der Rechtsprechung zu den vorvertraglichen Aufklärungspflichten findet man zahlreiche Beispiele für gescheiterte Versuche.

Die Begründungen der Urteile, die zu Gunsten der Franchisegeber ausgegangen sind zeigen stets eine sehr detaillierte Auseinandersetzung um Art und Umfang der vorvertraglichen Aufklärungspflichten.

Deshalb kann ich die Empfehlung einen Anwalt zu suchen, der Erfahrung im Franchiserecht hat nur wiederholen.

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Auf Erfolgsbasis wird das eher schwierig, da ein Erfolgshonorar in Deutschland nur in strengen Ausnahmefällen vereinbart werden dürfen. Im Zweifel läuft der Anwalt Gefahr seinen Vergütungsanspruch komplett zu verlieren.

Außerdem ist die Sache nicht ganz so einfach, wie sie auf den ersten Blick scheint. Gerade in Honorarstufe 1 berufen sich Auftraggeber immer wieder erfolgreich darauf, dass es sich bei den Leistungen um kostenfreie Akquise handelt. Ob das im konkreten Fall so ist oder nicht, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Als Architekten müsst ihr nachweisen, dass bereits für die Leistungen der Honorarstufe 1 gezahlt werden sollte. Dazu müsste man sich den Architektenvertrag genauer ansehen.

Ähnliches gilt für das Thema Urheberrecht. Selbstverständlich sind eure Leistungen urheberrechtlich geschützt. Wenn der Bauherr aber verändert bauen lässt, stellt sich die Frage wie umfangreich die Änderungen ggü. eurer Planung sind. Grob gesagt, je umfangreicher die Änderungen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei um eine neue eigenständige Planung handelt.

Unabhängig von der Zulässigkeit eines Erfolgshonorars hätte ich hier tatsächlich Bedenken ein solches anzunehmen, da erhebliche Vorarbeiten erforderlich sind, um due Erfolgschancen realistisch einzuschätzen.

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Das ist so nicht ganz richtig. Onlinehändler haben gem. Paragraph 312c, 312g BGB und Art. 246 BGBEG gewisse Informationspflichten z.B. Angaben darüber wie der Vertrag zu Stande kommt oder Angaben zur Abwicklung der Zahlung und der Lieferung der bestellten Ware.

Die Informationspflichten hängen zum Teil davon ab was man verkaufen möchte.

Da es dafür unterschiedliche Möglichkeiten gibt, die auch gesetzlich zulässig sind, muss aus den jeweils denkbaren und gesetzlich zulässigen Alternativen muss eine ausgewählt und konkret beschrieben werden.

Da das für alle Geschäfte im Onlineshop gilt, sind das letztendlich AGB.

Da die AGB auch auf die jeweluge Shopsoftware und die Abläufe dahinter, insbesondere Zahlungsverkehr ubd Versand/Lieferung der Ware abgestimmt sein sollte, ist es bucht sinnvoll blind irgendwelche Muster zu verwenden oder bei anderen Shops abzuschreiben.

Billig ist bei AGB relativ. Die Kosten für die Erstellung der AGB mögen ggf. hoch erscheinen. Bedenkt man jedoch die Kosten die schlechte oder gar keine AGB nach sich ziehen können, z.B. Abmahnkosten, übermäßige Retouren, Rücksendekosten bei Widerruf, häufiger Zahlungsverzug, häufige Zahlungsausfälle, etc. rechnen sich die Kosten für AGB schnell.

Wenn die Geschäftsidee die Koste für die notwendige Rechtsberatung nicht trägt, solltest Du nochmal darüber nachdenken, ob die Eröffnung eines Onlineshops zum aktuellen Zeitpunkt der richtige Schritt ist. Das gleiche gilt übrigens für Steuerberatung.

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Die Infos beim BMFSFJ - Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sind sicher ein guter Einstieg in das Thema.

Das gleiche gilt für das Potal Klicksafe

(Einfach danach googlen. Ich kann leider pro Antwort nur einen Link posten.)

Um Literaturenpfehlungen kann ich nur schwer abgeben, da Bücher zu dem Thema entweder sehr oberflächlich sind oder nur Teilaspekte beleuchten, so dass ich den Schwerpunkt deiner Arbeit kennen müsste.

Ein erster Anlaufpunkt könnte

http://www.amazon.de/gp/aw/d/3842873255/ref=mw_dp_mpd?pd=1&qid=1363503140&sr=8-8

sein. Dort findest Du zu den einzelnen Themen auch weiterführende Literaturhinweise.

Bei konkreten Fragen kannst Du mir gerne auch eine Nachricht schreiben. Ich halte als Rechtsanwalt dazu Workshops und Vorträge für Schüler, Eltern und Lehrer.

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Hallo, die Abrechnung erfolgt in diesem Fall geteilt. Die Gerichtskosten, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr werden auf Basis des Streitwerts von 5.400,00 berechnet. Die Einigungsgebühr wird auf Basis des Streitwerts 6.300,00 berechnet.

Der überschießende Einigungswert bedeutet, dass sich die Einigung weiter geht als der ursprüngliche Streit, so dass für die Einigung ein höherer Streitwert gilt, z.B. es wurde über Lohn und Resturlaub gestritten und die Einigung umfast Lohn, Resturlaub und Zeugnis.

Ich hoffe das hilft Dir weiter.

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Hallo,

das ist ja nicht due feine englische Art. Wenn Du vermeiden willst, dass die Fotos an die Öffentluchkeit kommen, gilt es vor allem schnell zu handeln. Du kannst Dir sicher vorstellen, dass sich gerade solche Fotos sehr schnell verbreiten. Deshalb ist es sehr schwer alle Kopien zu bekommen, wenn die Fotos rumgereicht werden.

Wenn er die Fotos und sämtliche Kopien nicht freiwillig rausrückt, gibt es die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die ihn verpflichtet die Fotos herauszugeben und ihm untersagt die Fotos weiterzugeben. Die einstweilige Verfügung ist der schnellste Weg.

Daneben kannst Du ihn natürlich auch wegen Nötigung und nach Veröffentlichung der Bilder wg. Verstoß gegen die Paragrafen 22, 23 KunstUrhG anzeigen. Nach meiner Erfahrung malen die Mühlen der Polizei aber zu langsam, als dass Du due Fotos bekommst, bevor sie ihren Weg ins Internet finden.

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Hallo,

ich denke Du solltest in Deinem Bericht zwischen sog. Volljuristen und Rechtsanwälten unterscheiden.

Volljuristen haben zwei Staatsexamina bestanden und können damit grundsätzlich Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt werden. Um Rechtsanwalt zu werden benötigt man eine Zulassung der Rechtsanwaltskammer.

Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist die Anstellung in einer Kanzlei bzw. der Betrieb in einer eigenen Kanzlei.

Rechtsanwälte sind deshalb tatsächlich nur in Kanzleien angestellt.

Volljuristen, die auch Rechtsanwalt sein könnten, sind häufig in Rechtsabteilungen großer und mittlerer Unternehmen, in Behörden und Rechtsämtern, bei Verbänden und größeren Vereinen oder Stiftungen beschäftigt.

Die Branche oder der Tätigkeitsbereich lässt sich dabei nicht einschränken, da alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche in irgendeiner Weise gesetzlich geregelt sind.

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Ich rechne bei Vertragsprüfungen ein Stundenhonorar an. Das ist aus meiner Sicht für beide Parteien eine ehrliche Abrechnung. Der Mandat kann sicher sein, dass er nur die Leistung zahlt, die er abruft und ich bin sicher, dass ich die Zeit, die ich reinstecke auch bezahlt bekomme.

Der zeitliche Aufwand hängt von Umfang und Komplexität des Vertrages ab. Management- und Bandübernahmeverträge gehören da schon zu den komplexeren Themen, die sich schwer unter 5 Stunden bewegen.

Außerdem stellt sich ja die Frage, ob es mit der Prüfung getan ist. Es hilft ja niemandem, wenn ich ihm sage, dass bestimmte Klauseln nachteilig sind, ohne dass ich Änderungsvorschläge dazu mache. Die Gegenvorschläge sind meist der schwierigere Part. Diese müssen dann aber auch mit dem Vertragspartner oder dessen Rechtsabteilung verhandelt werden.

Ich hielte es für unseriös eine Summe in den Raum zu werfen ohne den Vertrag gesehen zu haben und Dir damit ggf. falsche Vorstellungen von den Kosten zu vermitteln.

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Wenn beide Vertragsparteien geschäftsfähig sind und der Vertrag nicht gegen Gesetz oder die guten Sitten verstößt, ist ein Vertrag wirksam.

Die viel wichtigere Frage ist aber, ob der Vertrag etwas bringt. Ein Vertrag, in dem steht Person A darf keinen Kontakt zu Person B aufnehmen ist extrems auslegungsfähig. Betrifft das Kontaktverbot Realkontakte oder auch Telefon, E-Mail, SMS etc. Was passiert, wenn sich beide zufällig in derselben Straßenbahn befinden? Muss Person B dann aussteigen?

Ähnlich verhält es sich mit den 10,00 EUR. Ist das ein Darlehen, eine Ratenzahlung oder gar eine Schenkung? Wenn es sich um eine Schenkung handeln soll, bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung.

Es kommt nicht nur darauf an, ob ein Vertrag wirksam ist, sondern vor allem, ob der Vertrag die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien konkret und nachvollziehbar wiedergibt. Da bei Streitigkeiten über Verträge im schlechtesten Fall ein außenstehender Dritter, nämlich ein Richter entscheidet, sollten nicht nur die Vertragsparteien wissen was mit dem Vertrag gemeint und gewollt ist, sondern auch außenstehende Dritte.

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Gibt es Gerichtsurteile zu/gegen Fakeprofile(n) auf Facebook?

Eine kleine Vorgeschichte: Ich wohne im Pott zwischen Unna und Dortmund und hatte 2012 eine 3 Monatige Beziehung. Ich fühlte mich sehr wohl in dieser Beziehung. Ich war spendabel und zahlte ihm viel, lieh ihm mein gebrauchtes Samsung S3 und bemerkte erst sehr spät das mein Freund es mit der Treue nicht so ernst nahm. Ich bekam Sachen mit die echt hart für mich waren! Ich verlangte die Sachen zurück, die ich ihm ausgeliehen hatte und beendete daraufhin die Beziehung. Natürlich waren auf meinem S3 Chatverläufe von anderen drauf - tut aber hier nichts zur Sache. Er war sehr oft bei mir - surfte auch über meinen DSL Anschluß! Da er nicht im Stande war von der Stadt in die Provinz zu fahren um seine Sachen ab zu holen, ich ihn aber gut 10 mal darum gebeten hatte, packte ich seine Sachen in mein Auto und brachte sie zu ihm. Gab ihm aber einen anderen Vorwand an - was ja auch nicht strafbar ist. Da ich mich nicht mit ihm zu Hause bei ihm treffen wollte, nannte ich ihm ein Treffpunkt in Dortmund. dort stellte ich Ihm seine Sachen hin und wartete bis er kam, sagte ihm meine Meinung ins Gesicht, darunter auch weniger schöne Worte - geb ich zu! Aber es kann jeder verstehen, dass ich zu diesem Zeitpunkt sehr geladen war! Dann war eine Zeit lang Ruhe. Dann bekam ich Post von seinem Anwalt - er forderte 11.300€ Schadenersatz von mir, weil ein Facebookaccount aufgetaucht war, mit meinem Profilbild, welches zuvor ein Nackbild von ihm in der Galerie hatte, mit der Verlinkung auf sein Facebookaccount. Zusätzlich fand mein Ex dieses Bild auch in seiner Schreibmappe, welche ich ihm auch zurückgegeben hatte. Meiner Ansicht nach kann man Personen nur verlinken, wenn man mit ihnen befreundet ist. Die Ermittlungen haben ergeben, dass zu diesem Profil keine Realdaten angelegt sind und keine IP zugeordnet werden kann/konnte da die Vorratsdatenspeicherung schon abgelaufen sei aber man davon ausgeht das ich der Besitzer dieses Accounts bin. Ich habe wirklich nie ein Fakeprofil erstellt um ihm zu schädigen - aber dennoch verlangt sein Anwalt die 11.300€ Schadensersatz, wie soll ich denn bitte reagieren? Ich kann doch nichts beweisen! Ich bin so hilflos!

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Du solltest das Thema auf jeden Fall ernst nehmen. Neben dem Strafverfahren existieren zivilrechtliche Unterlassungs und ggf. Schadensersatzansprüche. Natürlich müssen auch die Voraussetzungen dafür vorgetragen und ggf. unter Beweis gestellt werden.

Ein konkretes Urteil, dass sich mit der Beweislast bei Fakeaccounts beschäftigt und Dir in Deinem Fall weiter hilft, ist mir leider nicht bekannt.

Aufgrund dessen und da es sich um durchaus komplexe Sach- und Rechtsmaterie handelt, solltest Du Dir in jedem Fall einen eigenen Anwalt nehmen, der sich mit sozialen Netzwerken auskennt.

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Hallo Sinamoi,

ob eine einstweilige Verfügung ergehen kann hängt von zwei Punkten ab:

  1. Verfügungsanspruch: Das betrifft die Frage, ob Du von Deinem Stiefvater verlangen kannst, dass er bestimmte Dinge (z.B. sich Dir zu nähern) unterlässt. Dafür braucht es einen bestimmten Grund. Ein solcher Grund können bereits erfolgte Gewalttätigkeiten sein, oder eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Gewalttätigkeiten kommt. Eine dieser Varianten musst Du für den Richter glaubhaft machen.

  2. Verfügungsgrund: Eine einstweilige Verfügung ist nur eine vorläufige gerichtliche Eilentscheidung, d.h. Du musst auch glaubhaft vortragen, weshalb hier eine dringende Eilentscheidung ergehen soll und Du nicht das Urteil einer Unterlassungsklage abwarten könntest.

Unabhängig davon halte ich es für sehr fragwürdig, ob eine einstweilige Verfügung mehr Sicherheit bringt. Wenn sich Dein Stiefvater nicht unter Kontrolle hat, wird ihn auch die Aussicht auf ein Ordnungsgeld nicht davon abhalten gewalttätig zu werden. Gerade wenn ihr im selben Haus wohnt, bietet eine Abstandsverfügung kaum Schutz.

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Mobbing mit Gewalt bei meiner kleinen Schwester! 8. Klasse

Guten Abend Community...

Meine kleine Schwester ist oft grundlos wütend, beleidigt, aggressiv und zickig und das ganz plötzlich. Ein wenig war das immer schon so, weil sie schon oft wegen Mobbing die Schule gewechselt hat, da sie ein kleines bisschen übergewichtiger ist und im Moment war es wirklich perfekt. Sie war ein Jahr lang problemlos auf dieser Schule, hat viele Freunde gefunden und konnte sich integrieren. Jetzt spricht sich irgendwie rum, dass sie eine Sc*lampe sein soll, einigen Leuten ihre Oberweite zeigt, eine fette Qualle sein soll, usw. Sie sollen sogar so weit gehen, dass sie sie schubsen und anpacken. Sie sagt, dass sie morgen nicht zur Schule gehen will und ihr fehlt auch allein aus Unsicherheit die Motivation, am Tanzkurs mit Abschlussball teilzunehmen. Meine Mutter sorgt sich jetzt um eine Therapie für sie, doch was soll sie jetzt tun? Den Therapieplatz kriegt sie denk ich mal erst in ein paar Monaten und bis sich dann was tut, dauert es auch... Was kann sie jetzt tun? Um die Situation jetzt zu entspannen, weil es mit dem Mobbing kurz vorm Eskalieren ist? Ihre Freundinnen werden auch sehr stark gemobbt und als ich sagte, sie sollten irgendwie ihrer Lehrerin bescheid sagen, sagte sie, das haben sie versucht, doch sie hat es nicht hingekriegt. Von der Vertrauenslehrerin kann ich ebenfalls aus eigenen Erfahrungen sagen, dass sie wirklich nicht vertrauenswürdig ist. Ich sorg mich ein wenig um sie, weil sie mit 14 gerade voll in der Pubertät ist und man dann ja sehr angreifbar für alles sein kann. Ich hab sogar heute die Verpackung einer Rasierklinge bei ihr gefunden (wir müssen uns ein Zimmer teilen). Hat jemand Erfahrungen und kennt sich aus, womit es ihr bald besser gehen könnte? LG

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Hallo,

Mobbing ist ein schwieriges Thema, da es oft hinter "verschlossenen Türen" bzw. verschlossenen Augen passiert und sich aus vielen kleinen Einzelteilen zusammensetzt, die weder für die "Täter" noch für Aussenstehende nachvollziehbar sind, schließlich sind die Opfer häufig die Einzigen, die das gesamte Ausmaß überhaupt mitbekommen.

Gerade in Schulen herrscht häufig auch Ratlosigkeit, wie man mit dem Thema offensiv umgehen soll, da es weder sinnvoll noch personell machbar ist alle Schüler permanent zu überwachen.

Um die Situation zu verbessern sollten alle Beteiligten, also ihr, Lehrer und Schulleitung sowie die Eltern der Täter einbezogen werden. Der erste Schritt ist dann ein Verständnis für das Thema Mobbing zu schaffen. Die größter Herausforderung ist dabei die Eltern der Täter davon zu überzeugen, dass ihre Kinder auch mit scheinbaren Kleinigkeiten zum großen Ganzen beitragen. Dabei sollte man auch darstellen, dass Mobbing, insbesondere wenn es eskaliert keine Bagatelle ist und teils empfindliche strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen haben kann.

Ist erst einmal eine gemeinsame Basis geschaffen, so dass alle Beteiligten gemeinschaftlich darauf hinarbeiten wollen die Situation zu verbessern, müssen konkrete Maßnahmen ausgearbeitet werden, wie die einzelnen Beteiligten mit bestimmten Situationen umgehen.

Ich weiß, das klingt alles sehr langwierig und kompliziert. Allerdings ist Mobbing auch ein schwieriges Thema, das vor Allem von Gruppendynamik lebt. Aus diesem Grund solltet ihr euch hier in jedem Fall von Spezialisten unterstützen lassen. Gegebenenfalls gibt es beim Schulamt entsprechende Ansprechpartner. Ansonsten gibt es auch freie Initiativen gegen Mobbing, die Adresslisten von geeigneten Spezialisten führen.

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