Ich habe in einer Tiefgarage durch einen Zusammenprall einen Lichtschalter beschädigt. Es handelt sich um ein Modell, dass als würfelförmiger Kunststoffkasten an der Wand angebracht ist. Die Kabelleitung verläuft aussen an der Wand. Der Schalter ist also anders als die Schalter, die man gewöhnlich im bewohnten Bereich einer Wohnung vorfindet.
Durch den Zusammenprall ist ein Teil der Kunststoffhülle abgebrochen. Dadurch sind die elektronischen Bauteile des Schalters im inneren des Kunstoffkastens jetzt freigelegt.
Leider weiss ich bis heute nicht, bei wem genau ich den Schaden nennen und begleichen könnte.
Meine Frage dazu:
Stellt die Beschaedigung jetzt grundsätzlich eine Gefahr dar, wenn man die freigelegten elektronischen Bauteile berührt ?
Danke für alle Antworten im Voraus