ich hab das mal ergoogelt, man findet das dokument als pdf auf den seiten der berliner polizei

Verdienstbeispiele* mittlerer Polizeivollzugsdienst

Während der Ausbildung:

  • Anwärterbezüge für Polizeimeisteranwärter/in (PMA/in)

  • ledig 880,72 €

  • verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst***, keine Kinder 988,69 €

  • Polizeioberwachtmeister/in (POW/in) –lebensältere Dienstanwärter/in 30- bis 39-Jährige sofern zugelassen-

  • ledig, Erfahrungsstufe 1 ; incl. Stellenzulage 1.723,91 €

  • ledig, Erfahrungsstufe 2 **; incl. Stellenzulage 1.790,49 €

  • verheiratet, Ehegatte nicht im ö.D.*** (+107,97 €)

zuzüglich Polizeizulage ab dem zweiten Ausbildungsjahr 63,69 € ab dem dritten Ausbildungsjahr 127,38 €

Nach der Ausbildung: Festsetzung der Grundgehaltsstufe unter Berücksichtigung individueller Erfahrungsstufen

  • Dienstbezüge für Polizeimeister/in (PM/in) – Besoldungsgruppe (BesGr.) A 7

  • ledig; Erfahrungsstufe 1 ; incl. Polizei- u. Stellenzulage 1.968,85 €

  • ledig; Erfahrungsstufe 3 **; incl. Polizei- u. Stellenzulage 2.090,58 €

  • verheiratet, Ehegatte nicht im ö.D.*** (+107,97 €)

  • Polizeiobermeister/-in (POM/in) – BesGr. A 8

  • ledig; Erfahrungsstufe 2 **; incl. Polizei- u. Stellenzulage 2.223,75 €

  • ledig; Erfahrungsstufe 3 **; incl. Polizei- u. Stellenzulage 2.313,22 €
  • ledig, Erfahrungsstufe 4 **; incl. Polizei- u. Stellenzulage 2.402,70 €

Für Verheiratete erhöht sich die Besoldung je nach Familienstand und Anzahl der Kinder ***:

Derzeit beläuft sich die Höhe des Kindergeldes für die ersten zwei Kinder auf jeweils 184,- €, für das dritte auf 190,- € und für jedes weitere Kind auf 215,- €. Für Anspruchsberechtigte wird zusätzlich zu dem bereits genannten Kindergeld ein steuerpflichtiger Familienzuschlag in Höhe von 96,99 € für das erste und zweite Kind sowie 302,23 € für jedes weitere Kind gezahlt.

Der ehegattenbezogene Familienzuschlag beträgt (bis einschließlich BesGr. A 8) 107,97 €.*

Wird nach der Ausbildung Schicht- oder Wechselschichtdienst versehen, kommt je nach Einzelfall eine Zulage von 17,90€ bis 51,13 € hinzu.

Bitte bedenken Sie bei Ihren Finanzplanungen, dass Sie als Beamtin/Beamter weder in einer Kranken- noch in einer Pflegeversicherung pflichtversichert sind und daher auch die dafür notwendigen Beiträge bei Ihren Planungen einkalkulieren müssen. Bei den genannten Geldbeträgen handelt es sich mit Ausnahme des Kindesgeldes jeweils um Bruttobeträge. Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin nach Art. III § 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 21.06.2011 (GVBl. S. 266) oder Änderung der Kindergeldbeträge sind möglich.

Nur während der Zeit der Ausbildung besteht eine Krankenversicherungspflicht nicht, stattdessen besteht ein Anspruch auf Freie Heilfürsorge.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.