Hi danke für die Antwort ich hoffe du siehst das noch...ich schreibeaus dem Brief einmal das wichtigste ab... "Sie beantragen die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Zur Vorbereitung der von mir zu treffenden Entscheidung, ob ihnen die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Sie werden daher gemäß Paragraph 2 Straßenverkehrsgesetz i.V. m. Paragraph 14 Abs. 2 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gebeten, EIN GUTACHTEN EINER AMTLICH ANERKANNTEN BEGUTACHTUNGSSTELLE FÜR FAHREIGNUNG beizubringen. In diesem Gutachten soll folgende Frage geklärt werden: Nimmt der untersuchte Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung in Frage stellen? Die Kosten für das Gutachten sind von ihnen zu tragen." So sieht es aus :)
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Danke Leute :-)