den Willen zur Kenntnis nehmen, heißt ja dann, dass wenn meine Tochter persönlich zur Anhörung eingeladen wird und sie dort mündlich vor dem Gericht bekundet, dass sie das Erbe nicht antritt, dass FamG dann ihrem Wunsch statt gibt?

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Ganz einfach, habe ich auch gerade durch. Ich war bei meiner Hausärztin die zusammen mit mir die Ernährung umgestellt hat. Dabei geht es nicht darum Kalorien zu zählen, sondern es ging darum WANN WAS gegessen wird. Sport ist immer super, dadurch steigt Dein Kalorienverbrauch. Es gibt unendlich viele Diäten aber letzendlich ist das gesündeste Ernährungsumstellung und ausreichend Bewegung. Und außerdem bei 173cm ein Gewicht von 62-65 ist doch wirklich nicht daramtisch. LG

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Das Erbe ist im Moment beim Amtsgericht ausgeschlagen, weil wir nicht wissen ob ein positiver Nachlass überhaupt vorhanden ist. Das Familiengericht ist zuständig, da meine Tochter noch minderjährig ist. Die Dame des Familiengerichtes hat mir heute sehr deutlich am Telefon gemacht, dass wenn ich nicht nachweisen kann, dass ich das Erbe für mein Kind auf Grund Schulden durchführe, das Familiengericht nicht zustimmt. Meine Angst die nun besteht, deswegen auch die Frage Kündigung aller möglichen Verträge und ich meine das kann ich auf Grund einer Verwaltungssache tun, denn dies ist kein Eingriff in das Erbe. Was ist, wenn das Familiengericht erst im Juli oder später sich rührt und den Beschluss fasst, dann sine alle möglichen Dienstleistungen weitergelaufen und meine Tochter muss dann hierfür gerade stehen. Ich kann dann zwar Widerspruch einlegen aber das schafft mir ja den Kram nicht vom Bein. Wenn ich aber nun alles kündige auch die Wohnung und gebe der Vermieterin den Schlüssen und nun viel Spaß damit, muss sie sich mit dem Nachlassverwalter einigen und ich/wir sind raus. Aber kann ich das, wenn ich noch gar keinen Beschluss über meinen Antrag habe?

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