offene Forderung / Schadensersatzansprüche des Vermieters mit Kaution berechnen?

Hallo zusammen,

während des Auszuges aus einer Mietwohnung kam es zu einem Schaden im Treppenhaus, welcher vom Mieter sowohl dem Vermieter, als auch der Haftpflichtversicherung des Mieters gemeldet wurde.

Folglich wurde die Kaution i.H.v. 1.000,- EUR vom Vermieter einbehalten.

Der Schaden beläuft sich auf 1.150,- EUR, welche mittlerweile von der Haftpflichtversicherung des Mieters auf dessen Konto überwiesen wurde.

Nun teilte der Mieter dem Vermieter mit, dass er ihm den noch offenen Differenzbetrag i.H.v. 150,- EUR überweist und die Schadenssache somit abgeschlossen ist.

Der Vermieter fordert jedoch die kompletten Kosten i.H.v. 1.150,- EUR ein und verweist darauf, dass die Schadensersatzansprüche nicht mit der Kaution verrechnet werden dürfen. Begründung: "Es besteht noch eine offene Forderung über Reinigungskosten (welche der Mieter jedoch nicht akzeptiert, da auch keine Frist zur Nachbesserung gestattet wurde) und zum anderen dient ein Teileinbehalt der Kaution zur evtl. Begleichung der noch anfallenden Endabrechnung" (welche der Vermieter erst im Juni nächsten Jahres erstellt).

Was sagt Ihr dazu? Aus meiner Sicht ist die Kaution doch genau dafür da, Schadensersatzansprüche zu sichern, daher kann man diese doch einfach verrechnen. Unabhängig davon darf der Vermieter die Kaution max. 6 Monate einbehalten, weist aber darauf hin, dass Sie Ihm für evtl. Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung dient, welche erst in 7 Monaten erstellt wird (und der Auszug ist auch schon 2 Monate her).

Danke euch schon mal!

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Ich habe den anderen, angeblich durch uns entstandenen Schaden, nun ebenfalls der Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese wird die Ansprüche des VM prüfen und uns ggf. auch gerichtlich in diesem Fall vertreten.

Somit sollte dieser offene Punkt demnächst auch geklärt sein.

Dann sind "nur" noch die Punkte bzgl. der unzureichenden Reinigung und evtl. Nebenkostennachzahlungen für 2,5 Monate offen.

Für die Reinigung wurden 200,- EUR berechnet. Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Fenster nicht gereinigt wurden und die Dusche, Backofen und Spülmaschine verschmutzt sind. Unabhängig davon, dass wir keine Gelegenheit der Nachbesserung erhalten hatten, sind die 200,- EUR auch unverhältnismäßig hoch (auch in Anbetracht, dass beim Schaden im Treppenhaus, welcher durch die HV beglichen wurde, ebenfalls Reinigungskosten angefallen sind. Diese haben lediglich 150,- EUR betragen, für 3 Stockwerke).

Für diese zwei Punkte dürfen dann doch nicht die kompletten 1.000,- EUR Kaution einbehalten werden, oder?

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offene Forderung / Schadensersatzansprüche des Vermieters mit Kaution berechnen?

Hallo zusammen,

während des Auszuges aus einer Mietwohnung kam es zu einem Schaden im Treppenhaus, welcher vom Mieter sowohl dem Vermieter, als auch der Haftpflichtversicherung des Mieters gemeldet wurde.

Folglich wurde die Kaution i.H.v. 1.000,- EUR vom Vermieter einbehalten.

Der Schaden beläuft sich auf 1.150,- EUR, welche mittlerweile von der Haftpflichtversicherung des Mieters auf dessen Konto überwiesen wurde.

Nun teilte der Mieter dem Vermieter mit, dass er ihm den noch offenen Differenzbetrag i.H.v. 150,- EUR überweist und die Schadenssache somit abgeschlossen ist.

Der Vermieter fordert jedoch die kompletten Kosten i.H.v. 1.150,- EUR ein und verweist darauf, dass die Schadensersatzansprüche nicht mit der Kaution verrechnet werden dürfen. Begründung: "Es besteht noch eine offene Forderung über Reinigungskosten (welche der Mieter jedoch nicht akzeptiert, da auch keine Frist zur Nachbesserung gestattet wurde) und zum anderen dient ein Teileinbehalt der Kaution zur evtl. Begleichung der noch anfallenden Endabrechnung" (welche der Vermieter erst im Juni nächsten Jahres erstellt).

Was sagt Ihr dazu? Aus meiner Sicht ist die Kaution doch genau dafür da, Schadensersatzansprüche zu sichern, daher kann man diese doch einfach verrechnen. Unabhängig davon darf der Vermieter die Kaution max. 6 Monate einbehalten, weist aber darauf hin, dass Sie Ihm für evtl. Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung dient, welche erst in 7 Monaten erstellt wird (und der Auszug ist auch schon 2 Monate her).

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Danke für die schnellen Antworten. Nur um das nochmal kurz klar zustellen: Ich möchte diesen einen Schaden ja auch begleichen, da ich diesen ja auch verursacht habe. Der Schaden wurde vom Vermieter schon beglichen und Rechnungen hat er vorgezeigt. Somit zahle ich dem Vermieter 150,- EUR, denn 1.000,- EUR hat dieser ja noch von der Kaution. Also hat er insgesamt 1.150,- EUR von mir und der Schaden ist komplett beglichen. Was ist denn an diesem Vorgehen falsch?

Wenn ich dem Vermieter die 1.150,- EUR überweise, hat er ja immer noch meine 1.000,- EUR Kaution, welcher ich dann aufgrund der beiden noch offenen Punkte hinterherlaufen muss.

Die 2 anderen Punkte:

  1. Wurde die Wohnung nachträglich nochmal gereinigt, da diese angeblich nicht sauber genug übergeben wurde. Ich habe im Protokoll vermerkt, dass diese meiner Meinung nach besenrein ist. Ich habe aber auch angeboten, nochmal zu putzen, das wurde jedoch abgelehnt. "Jetzt ist Wohnungsübergabe, ich komme nicht nochmal angefahren"
  2. Wurde jetzt ein Schaden noch moniert, welcher bereits beim Einzug bestand. Haben diesen nur bedauerlicherweise nicht beim Einzugsprotokoll aufgeführt. Diesen würde zwar auch die Haftpflicht zahlen, sehe es aber nicht ein, dass ich etwas zahlen muss, was ich nicht beschädigt habe. Werde das so auch der Haftpflicht melden, gibt ja auch Zeugen, die beim Einzug geholfen haben und den Schaden bestätigen können, wobei hier die Haftpflicht ja dann die Gerichtskosten zahlen würde, in diesem Fall

Aber da ich diese zwei offenen Punkte ja nicht nachvollziehen kann, sollte doch mit der Überweisung der 150,- EUR eigentlich alles geklärt sein oder stelle ich mir das zu einfach vor?

Es ist dann nur noch das Argument zu sehen, dass evtl. Nebekostennachzahlungen zu leisten sind. Darf er dazu die Kaution für 9,5 Monate zur Endabrechnung einbehalten?

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