Ich habe den anderen, angeblich durch uns entstandenen Schaden, nun ebenfalls der Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese wird die Ansprüche des VM prüfen und uns ggf. auch gerichtlich in diesem Fall vertreten.
Somit sollte dieser offene Punkt demnächst auch geklärt sein.
Dann sind "nur" noch die Punkte bzgl. der unzureichenden Reinigung und evtl. Nebenkostennachzahlungen für 2,5 Monate offen.
Für die Reinigung wurden 200,- EUR berechnet. Im Übergabeprotokoll wurde vermerkt, dass die Fenster nicht gereinigt wurden und die Dusche, Backofen und Spülmaschine verschmutzt sind. Unabhängig davon, dass wir keine Gelegenheit der Nachbesserung erhalten hatten, sind die 200,- EUR auch unverhältnismäßig hoch (auch in Anbetracht, dass beim Schaden im Treppenhaus, welcher durch die HV beglichen wurde, ebenfalls Reinigungskosten angefallen sind. Diese haben lediglich 150,- EUR betragen, für 3 Stockwerke).
Für diese zwei Punkte dürfen dann doch nicht die kompletten 1.000,- EUR Kaution einbehalten werden, oder?