Hallöchen.
In meinem Aufhebungsvertrag steht folgende Klausel:
Der Arbeitnehmer wird bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Erbringung seiner Arbeitsleistung unter Anrechnung von Urlaubs-und Freizeitausgleichungsansprüchen unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung unwiderruflich freigestellt.
Nun meine Frage.....bekomme ich meinen nicht genommen Urlaub bei Vertragsende (31.8.18) ausgezahlt oder was bedeutet diese Klausel.
Kann im Netz nicht wirklich was darüber finden.
Über Antworten von denen, die es 100% wissen, würde Ich mich freuen.
Lg