Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

Das hat zur Folge, daß

ein Aufbauseminar anzuordnen ist, sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert, bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist. Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.

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definitiv ist der Führerschein weg und wegen Fahrerflucht droht auch noch ne nicht geringe Geldstrafe

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Du hast aber Glück im Unglück. Da die Ampel unter eine Sekunde lang rot war musst du mit einem Bußgeld von 90 Euro und 3 Punkten rechnen aber ohne Fahrverbot. Wenn du in der Probezeit bist dann wird die Strafe sich verändern: Du erhältst eine schriftliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen, sowie eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Bei Nichtteilnahme wird der Führerschein entzogen. Das Seminar kostet gut 400 Euro. Wäre die Ampel länger rot gewesen dann hättst 200 Euro zahlen müssen 4 Punkte bekommen und 1 Monat den Lappen los gewesen.

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eine Strafe kann man da nicht umgehen.

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