Ich mache aktuell ein FSJ in einer sozialen Einrichtung. Vor kurzem wurde uns auferlegt nach der normalen Arbeitsschicht eine "Nachtbereitschaft" zu machen. Konkret heißt das: Nach der Arbeitszeit (8h) müssen wir das Telefon der Rezeption über Nacht bei uns halten und potentielle Anrufe annehmen.
Ist eine Tätigkeit in dieser Form während eines FSJ rechtens? Wenn ja, müsste es hierfür eine Vergütung in Form von Arbeitszeit geben?
Danke für eure Hilfe.