dies habe ich als Haftungsausschluß dem Auktionstext angefügt: !!! ACHTUNG!!! PRIVATAUKTION !!! Das neue EU-Recht schreibt vor,

das nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle

Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausdrücklich ausschließen

Nachträglich ist mir aufgefallen das dies eigendlich nicht ganz vollständig ist - Leider. Oder reicht das ?

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man das ging ja schnell, so viele Antworten in kurzer Zeit. Sehr schlau werde ich jetzt nicht daraus, ich verlange jetzt mal ein Foto vom Käufer. Er schreibt ja ich muß alle Rechtsanwaltskosten tragen, geht das überhaupt ? Kann es sein das ich alle Kosten übernehmen muß ? Grundsätzlich hat "suseundstrolch" schon Recht, meine Frau hat auch gesagt zahl das Geld zurück und Gut. Aber mich nervt dieser Ton von dem Käufer ungemein, wie mich der einschüchtert. Wenn ich zahle hat er gewonnen. Eigendlich will ich keinen Ärger, deshalb die Frage wie sieht das ganze Rechtlich aus ?

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