Zu erwähnen ist noch, ich habe die Theorie bestanden und habe Fahrstunden genommen. Die Grundgebühr bei der Anmeldung habe ich gezahlt. Damit wurden die Kosten für den Theorie-Unterricht gedeckt. Die Prüfgebühren habe ich auch bezahlt.
Nun geht es darum, ob meine Fahrschule eine Art "Entschädigung" verlangen kann, wenn ich zu einer anderen Fahrschule wechseln möchte.