Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen.
- Zwischenzeugnis:
- Wird noch während der Tätigkeit erstellt.
- Keine Kündigung erforderlich
- Antrag muss begründet werden
- Erfolgt in der Gegenwartsform ohne Beendigungsdatum
- Arbeitszeugnis (Endzeugnis):
- Erfolgt zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses
- Enthält ein Beendigungsdatum
Ansonsten haben beide Zeugnisse den gleichen Inhalt. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dir ein Arbeitszeugnis auszustellen egal welches du beantragt hast. Lediglich musst du für das Zwischenzeugnis einen Antragsgrund angeben. Falls du deinen Arbeitgeber über deine Wechselabsichten nicht informiert hast und dies auch nicht tun willst, kannst du auch als Grund eine Beurteilung deiner langjährigen Tätigkeit angeben.
Kein zukünfitger Arbeitgeber der seriös ist würde ein Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis für eine nicht gekündigte Stellung verlangen (persönlcihe Meinung). Daher würde ich mir für das Vorstellungsgespräch keine SOrgen machen.
Wie die anderen es bereits geschrieben haben, ist sie verpflichtet ein Zeugnis auszustellen wenn du es beantragst und du kannst zur Not auch per Anwlat ein Zuegnis einklagen. Zeitliche fristen für die Ausstellung kenn ich nicht aber Monate sollten nicht zwischen Antrag und Ausstellung sein. Falls möglich kannst du es ja auch noch eine Instanz höher versuchen (Chef von chefin)
Ich hoffe die Informationen helfen dir etwas.