Teil der Kaution einbehalten, aber Schäden gar nicht beheben. Darf der Vermieter das?

Angenommen: Wohnungsübergabe bei Auszug des Mieters im Sep 2014. Vermieter und Mieter begehen die Wohnung. Der Vermieter führt ein "Formular" mit. Einige Schäden werden notiert. Ob es sich um Gebrauchsspuren handelt, ist nicht geklärt. Folgende Schäden werden festgehalten: 1 X Kratzer auf Parkett im Wohnzimmer, 1 X Kratzer auf Parkett im Schlafzimmer, ca. 1cm x 2mm kleiner Absprung Fliesen/Fliesenspiele Küche, 1 X Absprung ca. 6mm Dusch-Badfliese direkt unter der Heizung-auf Bodenhöhe und 1 X Absprung ca. 2cm Dusch-Badfliese unter dem Fenster ebenfalls direkt auf Bodenhöhe, 1 X Absprung hinter WC 5mm Wannenbad ebenfalls Bodenhöhe (möglicherweise beim Saugen passiert). Der Vermieter lässt sich sein Protokoll vom Mieter unterzeichnen, händigt dem Mieter aber keine Kopie aus. Der Vermieter behält von der Kaution 100 € ein. Auf der Kopie des Kaution-Kontoauszugs vermerkt der Vermieter lediglich "100 € für Schäden". Der Vermieter aber behebt die Schäden gar nicht. Bei Wohnungsübergabe des neuen Mieters führt der Vermieter ein fix und fertig erstelltes Übergabeprotokoll mit, auf welchem alle Schäden, die anscheinend vom Vormieter sein sollen, aufgeführt sind. Ist es rechtlich erlaubt, dass der Vermieter einen Teil der Kaution einbehält für diverse Schäden, dieses Schäden aber gar nicht behebt? Ich würde eigentlich davon ausgehen, dass der Vormieter entweder eine Frist erhält, diverse Schäden zu beheben - sofern es sich nicht um Gebrauchsspuren handelt, die sich im Bereich der vertragsgemäßen Nutzung befinden und mit der Mietzahlung abgegolten sind. Oder, wenn der Vormieter Kosten tragen soll, so sollte der Betrag doch für die Behebung der Schäden eingesetzt werden (müssen). Schließlich aber übernahm der Nachmieter die vormals entstandenen Schäden - sodass, man davon ausgehen darf, dass der Vermieter in den festgestellten Schäden gar keine Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache erkannte. Obwohl also der neue Mieter "mit den Schäden lebt", hat der Vermieter sozusagen aus dem Vormiet-Verhältnis "mal eben 100 € für gar nichts eingesteckt." Wie sieht die rechtliche Lage also aus?

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Die Antwort hast du dir doch schon gegeben. Zuerst muss der austziehende/ausgezogenem Mieter die Möglichkeit haben, tatsächliche Schäden seiner Haftpflichtversicherung zu melden, bzw. die Schäden selbst zu beseitigen.

In deinem Fall durften die 100,- Euro nicht von der Kaution einbehalten werden. Um an dein Geld zu kommen musst du einen Mahnbescheid über den Betrag erlassen.

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3059189-1436349142702&Command=start

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Das kann dir nur DHL beantworten, ob auf dem Weg vom amazon Lager zu dir ein Verteilzentrum liegt, das bestreikt wird.

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Damit erhöhst du die Kühlleistung garantiert nicht. Du könntest den Wassertank weglassen und das Kondenswasser frei "fließen" lassen. Die Kühlleistung nimmt deshalb nicht zu.

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Kauf dir einen Absorberkühlschrank, der ist leise, weil bei den anderen Coolern der Kompressor sehr laut werden kann. Welches Modell du kaufst bleibt dir überlassen, nur erwarte nicht die Kühlleistung, die ein Kompressorkühlschrank bringt.


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Erst wenn du an deinem neuen Wohnort wohnst muss du dich beim Rathaus anmelden. Und das musst du persönlich machen. Welche Probleme dich daran hindern sollten, persönlich beim Anwohnermeldeamt/Bürgerbüro zu erscheinen, will mir nicht einleuchten.

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Da du Alkohol ausschenken willst benötigst du eine Schankerlaubnis, die du im Rathaus deiner Gemende bekommst (oder auch nicht). Denn wer hier fragen muss, der hat noch weniger als Null Ahnung von dieser Tätigkeit und wird keine Schankerlaubnis erhalten.

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