Moin, das geht so nicht! er hat ein zugangsrecht,, muss sich aber ordentlich anmelden!! nicht unangekündigt und schon garnicht allein. Es ist seine Wohnung, ja. Aber diese ist euch durch den Mietvertrag zur Nutzung überlassen und somit absolute privatsphere. Es müssen sich beide Seiten an diese Spielregeln halten. und fristlos (eine Woche) das geht schon mal garnicht. Es gibt einen Mieterschutzbund, hier solltet Ihr sehr schnell reagieren um in ruhe eine neue Wohnung finden zu können braucht ihr etwas zeit. Das ihr dort nicht dauerhaft bleiben werdet und wollt ist klar!

www.mieterschutzbund.de/

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Moin, das ist ehrlich und auch erlaubt. Es ist nur wichtig das es im Miietvertrag geregelt ist wie abgerechnet wird. bei den Heizkosten bist du auch richtig, hier muss es eine Verbrauchsabhängige Abrechnung geben (Personen oder Quadratmeter nicht zulässig!) bitte bei den Heizkosten die Warmwasserbereitung mit abrechnen, verteilen wenn dies über die Heizungsanlage geht.

MfG

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