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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sagt: Kein Alkohol (auch kein Bier, Wein und Sekt) an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren! Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren erlaubt. Kein Branntwein, keine branntweinhaltigen Getränke oder Lebensmittel an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren!
Quelle: https://www.google.de/search?q=alkohol+ab+16&rlz=1C1CHBF_deDE762DE762&oq=alkohol+ab+16&aqs=chrome..69i57j0l5.3232j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8