Antwort
Knackpunkt sind die Schönheitsreparaturen. Laut aktueller Rechtssprechnung sind die angegebenen Fristen starr und somit unzulässig. Somit entfällt Renovierungspflicht und geht zu Lasten des Mieters. Es seit dazu gesagt, dass wir zwischenzeitlich jedes Zimmer gemalert haben.
@Shany: Du musst mich nicht anbrüllen (Großschrift!!!). Es geht nicht darum, dass ich mich drücken will, sondern um die Rechtslage.